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preparatory:AB 168724

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-04

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie namens der CVP/EVP-Fraktion, bei Artikel 34 StGB der Mehrheit zu folgen.

Fassen wir zusammen: Das heute geltende Recht kennt keinen minimalen, sondern nur einen maximalen Tagessatz von 3000 Franken. Gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz beträgt der Tagessatz in der Regel aber mindestens 30 Franken, wobei er in besonderen Fällen reduziert werden kann, gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung aber mindestens 10 Franken betragen muss. Nachdem der Bundesrat einen Mindestsatz von 30 Franken in die Vernehmlassung gegeben hatte und die entsprechenden Reaktionen negativ ausfielen, schlug er einen Mindestsatz von 10 Franken vor. Dieser Mindestsatz wurde vom Ständerat bereits zweimal bestätigt, wenn auch das letzte Mal nur relativ knapp.

Der nun von der Kommissionsmehrheit unterstützte Antrag, wonach ein Tagessatz in der Regel mindestens 30 Franken betragen soll, jedoch ausnahmsweise, wenn es die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Betroffenen bedingen, auf 10 Franken gesenkt werden kann, entspricht der heutigen Praxis. Der Mehrheitsantrag lässt auch die Anwendung sämtlicher Minderheitsanträge zu. Beim Vorliegen entsprechender Verhältnisse kann nämlich mit dem Antrag der Mehrheit der Minderheitsantrag I bzw. die dahinterstehende Idee, quasi eine Zweiklassenjustiz zu vermeiden, ohne Weiteres umgesetzt werden. Gleiches gilt auch für den Antrag der Minderheit II. Der Mindesttagessatz kann im Einzelfall ebenfalls ohne Weiteres auf 20 Franken festgesetzt werden. Der Mindesttagessatz von 30 Franken, beantragt von der Minderheit III, bildet gemäss dem Antrag der Mehrheit ohnehin bereits die Regel. Die nun im Gesetz stehende Formulierung der Kommissionsmehrheit ist damit Garant dafür, dass die ganze Palette möglicher Anwendungsfälle abgedeckt werden kann. Man kann jedem Einzelfall gerecht werden und alle politischen Ziele erfüllen.

Dementsprechend ersuche ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und hier keine unnötigen Grabenkämpfe zu führen.