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Amherd Viola · Nationalrat · 2015-03-04

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-04

Wortprotokoll

Wir sprechen jetzt zu Artikel 298 Absätze 2bis und 2ter. In Artikel 298 Absatz 2bis und [PAGE 83] Artikel 298b Absatz 3bis unterstützt die CVP/EVP-Fraktion die Mehrheit. Ich äussere mich jetzt zu Artikel 298 Absatz 2ter und Artikel 298b Absatz 3ter, das heisst zur alternierenden Obhut: In der Fassung des Ständerates verpflichten diese Artikel die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden bzw. die Gerichte, die alternierende Obhut zu prüfen. Mit 22 zu 2 Stimmen hat Ihre Kommission beschlossen, dem Ständerat in dieser Frage nicht zu folgen und an der ursprünglichen Fassung festzuhalten. Sie haben richtig gehört, mit 22 zu 2 Stimmen, das heisst, auch die SVP-Fraktion war in der Kommission bei der Mehrheit. Heute hat sie ihre Meinung geändert und unterstützt jetzt die Minderheit. Offenbar verläuft die neue, klare Linie der SVP im Slalom, und das nicht das erste Mal in dieser Session!

Aber nun zu den Artikeln. Unsere Fraktion unterstützt die Mehrheit, und zwar aus folgenden Gründen: Im Vordergrund steht das Kindeswohl. Da gilt so oder so die Offizialmaxime, das heisst, das Gericht ist nicht an die Parteianträge gebunden. Das Gericht kann die vom Ständerat aufgeworfene Thematik somit schon heute behandeln. Damit steht fest, dass die vom Ständerat eingefügten Bestimmungen keinen Mehrwert bringen. Es kommt dazu, dass mit einer solchen Bestimmung die alternierende Obhut gegenüber anderen Betreuungsmodellen bevorzugt wird.

Im Übrigen ist der Begriff der alternierenden Obhut unbestimmt. Die Einführung eines neuen Instituts ohne gründliche Abklärung, was überhaupt darunter verstanden wird und welche Konsequenzen sich daraus ergeben können, kommt für die grosse Mehrheit der Kommission wie auch für die CVP/EVP-Fraktion nicht infrage. Das heisst indessen nicht, dass wir gegen eine gemeinsame und alternierende Betreuung der Kinder sind. Aus unserer Sicht braucht ein Kind gute und beständige Beziehungen zu beiden Elternteilen. Deshalb unterstützen wir auch das Kommissionspostulat 15.3003, welches vom Bundesrat Lösungsvorschläge für die alternierende Obhut verlangt.

Die CVP/EVP-Fraktion bittet Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen und das Kommissionspostulat 15.3003 anzunehmen.

Ich kann auch noch mitteilen, dass die CVP/EVP-Fraktion bei der Standesinitiative Zürich 09.301, "Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos", ebenfalls die Mehrheit unterstützt.

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