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Vischer Daniel · Nationalrat · 2015-03-04

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-03-04

Wortprotokoll

Ich verweise auf die Begründung meines Kollegen Alec von Graffenried, der treffend dargelegt hat, warum diese Bestimmungen sinnvoll sind. Die RK-SR hat sich etwas einfallen lassen, die Sache geprüft und eine sinnvolle Regelung getroffen. Wenn ich es richtig verstehe, wird diese Regelung auch von der Frau Bundesrätin respektive vom Bundesrat unterstützt.

Ich glaube, Sie können Frau Bundesrätin Sommaruga nicht vorwerfen, sie vertrete bei dieser Revision einseitig Männerinteressen, wie es im letzten Votum durchschien. Ich glaube auch nicht, dass es hier darum geht. Hier geht es darum, zuhanden des Richters mit einer gewissen Präzisierung des Gesetzes zu formulieren, wie er im Einzelfall mit Bezug auf die Obhut entscheiden soll: Er soll erstens regelmässig die Interessen des Kindes in den Vordergrund stellen, und er soll zweitens die Möglichkeit einer alternierenden Obhut prüfen. Die alternierende Obhut ist nicht einfach eine Selbstverständlichkeit, wie es heute dargelegt wurde. Hier präzisiert der Gesetzgeber vielmehr das generelle Prinzip der gemeinsamen elterlichen Sorge. Hier präzisiert der Gesetzgeber die bereits bestehende Gesetzgebung.

Ich halte ehrlich gesagt nichts vom Argument, diese Bestimmungen seien nicht nötig und deswegen sei es hier beim geltenden Recht zu belassen. Ich glaube, es ist sinnvoll, dass der Gesetzgeber Klarheit schafft, wie das Gesetz gedacht ist und in welche Richtung es ausgelegt werden soll. Es gibt auch keine Rechtsunsicherheit. Herr von Graffenried hat mit Bezug auf die Obhut klar ausgeführt, wie die Bestimmungen gemeint sind. Der dritte Einwand von Frau Schneider Schüttel war, die Bestimmungen setzten ein falsches Signal - wahrscheinlich geht es letztlich genau um diese Frage. Diese Bestimmungen setzen kein falsches Signal, sondern wollen, dass der Gesetzgeber Ernst macht mit dem Prinzip der gemeinsamen Sorge und der Realisierung der Möglichkeit, dass ein Kind nach der Scheidung respektive der Trennung tatsächlich zu beiden Elternteilen möglichst gleiche Beziehungen hat. Dies soll hier verwirklicht werden, und ich wüsste nicht, worin das falsche Signal hier bestehen sollte.

Mit diesem Gesetz haben wir eine elementare Neuerung aufgegleist. Wir haben den Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem Vater erweitert, wo keine Ehe vorliegt. Das ist de facto eine Gleichbehandlung der Mütter von ehelichen Kindern und der Mütter von nichtehelichen Kindern. Dazu nur eine Nebenbemerkung: Ich habe bemerkt, dass der "Tages-Anzeiger" in den letzten Monaten hiegegen eine Kampagne führt. Er schreibt, wir würden ein rückschrittliches Modell ins Gesetz aufnehmen. Das Gegenteil ist der Fall: Es gibt immer noch viele Frauen, die auf diesen Unterhalt angewiesen sind, zum Beispiel wenn sie nur Teilzeit arbeiten können. Und hier von Rückschrittlichkeit zu reden, das ist absurd, das ist ein Pseudodiskurs, der auf einem falschen mittelständischen Verständnis beruht!

Stimmen Sie diesem Minderheitsantrag zu! Stimmen Sie am Schluss der gesamten Vorlage zu! Es ist eine Vorlage, die in die Zukunft weist.

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