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Flach Beat · Nationalrat · 2015-03-04

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-03-04

Wortprotokoll

Am schönsten ist es, das habe ich schon oft gesagt, wenn die Familien zusammenbleiben. Wenn sie zerrissen werden durch eine Scheidung, dann ist zuallererst auf das Kindeswohl zu achten. Darum ist - das ist richtig und wurde schon oft gesagt - der Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen wahnsinnig wichtig, eigentlich das Wichtigste überhaupt. So gesehen ist auch die alternierende Obhut wahrscheinlich grundsätzlich der richtige Weg.

Aber der Ständerat hat hier zum einen etwas ins Gesetz aufgenommen, was ohnehin gilt: Die Gerichte müssen so oder so prüfen, ob im Interesse des Kindeswohls oder im Interesse einer gerechten Lösung eine von den Parteien beantragte Lösung überhaupt möglich ist. Zum andern haben wir mit der alternierenden Obhut, wie sie jetzt in der ständerätlichen Fassung steht und von der Minderheit und neuerdings auch von der SVP-Fraktion unterstützt wird, einen Rechtsbegriff, der sich sonst nirgendwo im Gesetz findet. Darum und nur darum haben wir beschlossen, dass das, was wir jetzt ins Gesetz schreiben, nicht toter Buchstabe oder eine blosse Worthülse sein soll. Wir würden sonst etwas postulieren, von dem wir eigentlich noch gar nicht genau wissen, welche Auswirkungen es hat. Wir haben es vorhin schon gehört: Wir haben sonst auch bei der Umsetzung Probleme zwischen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde und dem Gericht, weil wir damit allenfalls Kompetenzverschiebungen postulieren. Wir haben das nicht eingehend geprüft, und das ist im Moment der Fehler dieser Idee.

Darum werden wir der alternierenden Obhut in dieser Form nicht zustimmen können. Ich bitte aber die SVP-Fraktion, dann wenigstens das Postulat anzunehmen. So können wir dann diese Fragen tatsächlich prüfen und nach der gemeinsamen elterlichen Sorge in einem nächsten Schritt allenfalls auch die alternierende Obhut anvisieren und so ins Gesetz aufnehmen, dass sie nachher von den Gerichten auch angewendet werden kann.

Seien wir ehrlich: Ist es bei der alternierenden Obhut wirklich das klügste Modell, wenn die Kinder zweimal in der Woche mit Sack und Pack von Mutter oder Vater abgeholt und in die andere Wohnung gebracht werden? Ob das dann wirklich das Richtige und das Gerechteste ist, wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln. Vor einigen Jahren hat ein spanischer Richter in einem solchen Fall entschieden, dass die Kinder in der elterlichen Wohnung bleiben und dass sich die beiden Eltern, die sich heillos zerstritten hatten, halt jeweils eine Wohnung nehmen sollten. Die Kinder bleiben im familiären Heim, was ja eigentlich auch sinnvoll ist. Die Eltern suchen halt dann einen Weg und organisieren sich. Das ist eigentlich der gerechteste Weg und sagt den Kindern am besten zu.

Ich bitte Sie, hier überall der Mehrheit zu folgen. Wir werden das Postulat allerdings unterstützen und dann eventuell in einem nächsten Schritt dafür sorgen, dass die alternierende Obhut an einer prominenten Stelle ins Gesetz aufgenommen wird.