Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2015-03-04
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-04
Wortprotokoll
Nachdem Frau Semadeni den Antrag ihrer Minderheit III zurückgezogen hat, ist mein Votum etwas kürzer. Wir müssen uns hier vor allem noch mit Artikel 12 Absatz 1 und dann mit Artikel 12 Absätze 3 und 5 sowie mit den Artikeln 15 und 28 beschäftigen.
Bei Artikel 12 Absatz 1 will die Minderheit I (Thorens Goumaz) neue Zonen in Nutzungsplänen schaffen. Wir lehnen das ab, weil es keinen Grund gibt, dies den Kantonen und Gemeinden von Bundesebene aus zu verordnen. Stellen Sie sich vor, wie man dann extra wieder eine solche Zonenplanung machen müsste. Es kann sogar sein, wenn man Zonen ausscheiden muss, dass es jeweils in diesen Gemeinden noch Volksabstimmungen braucht. Meines Erachtens ist das nicht sinnvoll, und deshalb werden wir dort der Mehrheit zustimmen.
Bei Artikel 12 Absatz 1 liegt zudem der Einzelantrag Walti Beat vor, den wir von der freisinnigen Fraktion aus so unterstützen werden.
Bei Artikel 12 Absatz 2bis möchte ich einfach darauf hinweisen, dass der Beschluss des Ständerates nicht wirklich stimmig ist. Einerseits dürfen altrechtliche Bauten um 30 Prozent der bestehenden Hauptnutzfläche erweitert werden, andererseits führt der Ständerat ein Maximum an Zubau von 30 Quadratmetern ein. Man stelle sich das in der Praxis vor: Man hat eine relative Grösse, um die man erweitern darf, man darf das dann aber nur bis zu einem absoluten Zubau von maximal 30 Quadratmetern tun. Das heisst ja Folgendes: Je kleiner die Liegenschaft ist, desto mehr ist man begünstigt, und je grösser die Liegenschaft ist, desto mehr ist man mit dieser absoluten Zahl von 30 Quadratmetern benachteiligt. Der Mix aus relativen und absoluten Werten ist wahrscheinlich nicht sehr sinnvoll. Deshalb müsste man das hier korrigieren und einige Flexibilitäten einfügen.
Bei den Artikeln 12 und 15 haben wir einige Ausnahmen zu behandeln, was die altrechtlichen Wohnungen anbelangt. Solange genug preisgünstiger Wohnraum vorhanden ist oder kein Druck auf die Erstwohnungspreise entsteht, sollen hier Ausnahmen möglich sein. Das ist irgendwie ein Fremdkörper in diesem Gesetz. Wir bitten Sie, diese Ausnahmen nicht zu machen.
Sie finden auch den kleinen Zwischensatz in den Minderheitsanträgen, wonach in einer Gemeinde, die von der Problematik eines Zweitwohnungsanteils betroffen ist, der höher ist als 20 Prozent, in einem bestimmten abgegrenzten Teil der Gemeinde trotzdem solche Umnutzungen oder Umkategorisierungen zugelassen werden können. Das wird sehr, sehr schwer zu prüfen sein - das schreit fast nach Gerichtsfällen, das schreit fast nach etwas Willkür! Derjenige, der den Gemeindepräsidenten oder die Gemeindepräsidentin gut kennt, kann dann eine solche Umkategorisierung beantragen.
Zu Artikel 28 schliesse ich mich meinem Vorredner, Roger Nordmann, an. Weil es ein Teil des Kompromisses ist, folgen wir in der Frage der Dringlichkeit der Minderheit Jans, das heisst, wir verzichten auf die Dringlichkeit des Gesetzes. Es wäre ohnehin ein Fremdkörper und in meinen Augen auch ein bisschen ein Präjudiz gewesen. Das muss man im Nachhinein zugeben. Wenn ein Gesetz für dringlich erklärt wird und sofort, am Tag nach der Verabschiedung, in Kraft tritt, dann würde es bei erfolgreichem Referendum, bei entsprechender Volksentscheidung, ja wieder ausser Kraft gesetzt. Ich denke, wir von der Kommission haben hier sicher einiges dazugelernt.
Ich möchte noch schnell resümieren: Artikel 28 zur Frage der Dringlichkeit ist der letzte Baustein des Kompromisses, der jetzt viel diskutiert wurde. Seien wir ehrlich: Wenn man hier in einer laufenden Ratsdebatte einen Kompromiss anstreben kann, dann ist das, wie ich und auch die Freisinnigen meinen, sinnvoll. Auch der Ständerat - und ich bitte ihn darum - hat die Möglichkeit, sich diesem Kompromiss anzuschliessen, damit wir mit diesem Gesetz möglichst schnell fertigwerden. Wenn wir das schaffen, dann kann die Verordnung zu dieser Thematik, die momentan in Kraft ist, wieder ausser Kraft treten. Wir hätten somit Rechtssicherheit geschaffen, und das in einem einvernehmlichen Kompromiss, ohne Referendumsandrohung.
Ich denke nicht, dass der Kompromiss irgendeine riesige Sache ist. Wenn ich die Punkte anschaue, die wir in den vergangenen Tagen diskutiert haben, dann muss ich sagen: Ein Kompromiss in dieser Lesart während laufender Parlamentsdebatte, das ist gelebte Demokratie. Ich danke allen, die mitgemacht haben.