Stamm Luzi · Nationalrat · 2013-09-24
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-24
Wortprotokoll
Selbstverständlich ist die SVP-Fraktion für die Anträge der Minderheiten Rickli Natalie und Schwander, darüber muss ich nicht viel sagen. Ich sage hingegen etwas Grundsätzliches zum System von Artikel 42.
Wir haben den Missstand, dass Geldstrafen oft nur bedingt verhängt werden. Niemand versteht das. Ein "Kügeli-Dealer" und ein Gewalttäter kriegen keine Gefängnisstrafe, sie kriegen nur eine bedingte Geldstrafe. Das hat niemand verstanden. Der Bundesrat hat nun vorgeschlagen: Wir schaffen die bedingte Geldstrafe ab. Dann kam die Kommission und sagte: Wir machen das noch ein bisschen komplizierter, mit einer Mittelvariante.
Wir sind gegen die Variante der Kommission, denn sie hat wieder zur Folge, dass Zehntausende von Juristen, Studenten, Gerichtsangestellten diskutieren, was denn das Parlament mit der neuen Formulierung gemeint hat. Was hat das Parlament mit der "zweifach günstigen Prognose" gemeint? Was hat das Parlament mit "besonders günstigen Umständen" gemeint? Das versteht man nicht. Das macht das ganze Konstrukt noch komplizierter.
Die SVP-Fraktion steht aber auch bei der Variante Bundesrat vor grossen Fragezeichen. Es wäre zwar sinnvoll, die bedingte Geldstrafe bei den eigentlichen Kriminellen abzuschaffen, aber der Effekt würde sein, dass Zehntausende von Strassenverkehrsteilnehmern betroffen wären. Vielleicht wissen Sie, dass es 90 000 Führerausweisentzüge pro Jahr gibt. Die Betroffenen reden begreiflicherweise nicht darüber, aber hohe Geldstrafen treffen via Strassenverkehr Zehntausende von Angehörigen des Mittelstandes.
Was bringt jetzt das, Frau Bundesrätin, wenn wir diese Variante so beschliessen, wie wir sie nun aufgegleist haben? Gehe ich dann als Rechtsanwalt vor den Richter, zum Beispiel mit einem Klienten, der über eine Sicherheitslinie hinweg gewendet hat und deshalb eine Busse von 2000 Franken, nach jetziger Praxis von 10 000 Franken, auferlegt erhalten hat? Nach neuer Praxis müsste er logischerweise 10 000 Franken Geldstrafe unbedingt - zahlbar sofort - erhalten. Was sage ich diesem Klienten? Sage ich ihm, wir gehen vor Gericht und bitten um eine Gefängnisstrafe, weil die Gefängnisstrafe für ihn viel weniger schlimm ist als 10 000 oder 20 000 Franken Geldstrafe? Das bisherige System des Strafrechts - was ist schlimmer: eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe? - wird in gewissem Sinne auf den Kopf gestellt. Das ganze System ist nicht mehr logisch.
Deshalb sind wir auch ausserordentlich skeptisch gegenüber der Variante Bundesrat.
Ich habe versucht, Ihnen eine goldene Brücke zu bauen, mit meinem Einzelantrag zu Ziffer 6 der Änderungen bisherigen Rechts, den Sie vor sich auf dem Tisch haben. Er verlangt, dass wir wenigstens beim Strassenverkehr auf die Geldstrafen verzichten. Wenn diesem Einzelantrag zugestimmt würde, könnte die SVP-Fraktion mit dieser Revision leben. Wenn diesem Einzelantrag nicht zugestimmt wird, resultiert via Strassenverkehrsgesetz (SVG) ein Raubzug auf den Mittelstand. Dann lehnen wir die ganze Vorlage ab.