Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2013-09-24
Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-24
Wortprotokoll
Bei Artikel 43 geht es um teilbedingte Strafen. Ich möchte Ihnen beliebt machen, die Möglichkeit der teilbedingten Strafe auf Strafen bis höchstens zwei Jahre zu beschränken. Bis 2007 waren solche Strafen lediglich bis 18 Monate möglich. Seit der Revision 2007 sind teilbedingte Strafen bis zu drei Jahren möglich.
Es macht einen erheblichen Unterschied aus, ob die Grenze bei zwei oder bei drei Jahren liegt. In den Bereich von zwei bis drei Jahren Strafe fallen schon ziemlich schwere Delikte. [PAGE 1608] Gerade die Grenze von 36 Monaten erlaubt es etwa, für einzelne Sexualdelikte, namentlich bei den Vergewaltigungen, noch eine Strafe auszusprechen, die den bedingten oder eben teilbedingten Vollzug erlaubt. Die letzten Zahlen dazu vom Bundesamt für Statistik zeigen: 2007 bis 2009 erhielt ein Viertel bis ein Fünftel aller Vergewaltiger eine teilbedingte Strafe.
Es ist eine politische Entscheidung, ob wir das wollen oder nicht. Ich bitte Sie, das Opfer vermehrt in die Überlegungen mit einzubeziehen und deshalb für die Obergrenze von 24 Monaten zu stimmen. Das ist immer noch eine Erhöhung von sechs Monaten gegenüber dem Gesetz, das vor 2007 in Kraft war.
Mein Minderheitsantrag basiert auf meiner Motion 09.3428. Der Nationalrat hat diese am 3. Juni 2009 deutlich, mit 115 zu 59 Stimmen, angenommen. Die Mitglieder der FDP-Liberalen, der BDP-, der CVP/EVP- und der SVP-Fraktion haben geschlossen, bei lediglich 3 Enthaltungen, für die Abschaffung des teilbedingten Strafvollzugs bei Strafen von über zwei Jahren gestimmt. Ich möchte Sie heute dazu aufrufen, diesem Anliegen wieder zuzustimmen.
Auch der Bundesrat hatte die Motion damals zur Annahme empfohlen und im Vorentwurf zu dieser Revision die Reduktion auf zwei Jahre vorgeschlagen. 18 Teilnehmende hatten dies in der Vernehmlassung begrüsst, 21 hatten es abgelehnt, 22 hatten sich gar nicht dazu geäussert. Das Ergebnis war also sehr undeutlich. Der Bundesrat entschied sich dann schlussendlich doch dagegen, weil sich die Vertreter aus der Praxis für die Beibehaltung der Grenze von drei Jahren ausgesprochen hatten. Wir finden das schade, gerade weil die Praxis zeigt, dass speziell für Sexualdelikte zunehmend Strafen in diesem Bereich ausgesprochen werden.
Sie sehen, dass die Minderheit auf der Fahne nur noch aus SVP-Mitgliedern besteht. Vor der Abstimmung in der Kommission hatten wir stundenlange und komplizierte Diskussionen zur vorliegenden Gesetzesänderung. Scheinbar war die Verwirrung etwas gross, weil wir kurz vorher über einen anderen Artikel und eine Dauer von zwei Jahren diskutiert hatten, sodass bei der Abstimmung vielerorts die Meinung herrschte, das Problem habe sich damit erledigt; es herrschte etwas Verwirrung. Ich hoffe, diese habe sich nun gelegt.
Ich bitte Sie namens der Minderheit und der SVP-Fraktion, unserem Minderheitsantrag zu folgen: Teilbedingte Strafen sollen nur bis zu zwei Jahren möglich sein, nicht bis zu drei Jahren.