Vogler Karl · Nationalrat · 2013-09-24
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-24
Wortprotokoll
Im Dezember 2002 haben die eidgenössischen Räte die Änderungen des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches und im März 2003 die entsprechenden Parallelbestimmungen im Militärstrafgesetz verabschiedet. Seit dem 1. Januar 2007 sind diese bekanntlich in Kraft. Seither erfuhr das neue Sanktionenrecht, es wurde gesagt, immer wieder Kritik, sei es aus dem Parlament, sei es aus der Praxis. Stichworte sind, es wurde ebenfalls gesagt, [PAGE 1583] bedingte Geldstrafe und bedingte gemeinnützige Arbeit. Zwar liegen erst sehr wenige Evaluationen betreffend Wirksamkeit des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches vor, sodass eine abschliessende Beurteilung und Würdigung heute noch nicht möglich ist. Trotzdem, nach Meinung der CVP/EVP-Fraktion hat der Bundesrat die laufende Kritik zu Recht aufgenommen und dem Parlament eine Änderung des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes unterbreitet. Denn Teil eines funktionierenden Rechtsstaates und mithin eines entsprechend gut funktionierenden Rechtssystems ist es auch, dass das Sanktionensystem gesellschaftlich akzeptiert ist und das Vertrauen einer breiten Bevölkerung geniesst. In diesem Kontext begrüsst und unterstützt unsere Fraktion insbesondere die Reduktion der Geldstrafe von 360 auf 180 Tagessätze und die Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafe. Damit wird nach Meinung unserer Fraktion dem Umstand Rechnung getragen, dass der Freiheitsstrafe eine bessere spezial- und generalpräventive Wirkung zukommt als der Geldstrafe.
Die Geldstrafe soll künftig, ebenfalls nach der klaren Meinung unserer Fraktion, nur noch beim Vorliegen besonders günstiger Umstände zulässig sein. Die unbedingte Geldstrafe wird zum Regelfall, die bedingte zur Ausnahme. Generell soll gelten: Sanktionen sollen wieder als echte Strafen wahrgenommen werden.
Angesichts der Wiedereinführung von kurzen, unbedingten Freiheitsstrafen erachtet es unsere Fraktion als folgerichtig und notwendig, dass das sogenannte Electronic Monitoring neu als Vollzugsform für nichtgefährliche Straftäter gesetzlich verankert wird; das nicht zuletzt auch zur Entlastung der Vollzugseinrichtungen und der Staatshaushalte. Und was den Vollzug betrifft, so wird es von uns ebenfalls begrüsst, dass die gemeinnützige Arbeit nicht mehr als eigenständige Strafe ausgestaltet, sondern neu als Vollzugsform konzipiert ist. Schliesslich unterstützt unsere Fraktion auch die Wiedereinführung der fakultativen Landesverweisung; das nicht zuletzt ihrer generalpräventiven Wirkung wegen, denn von dieser sind wir überzeugt. Eine solche Wirkung kann mittels öffentlicher gerichtlicher Verfahren besser erreicht werden, als wenn die Landesverweisung als administrative fremdenpolizeiliche Massnahme quasi ohne öffentliche Wahrnehmung verfügt wird.
Zusammengefasst: Wir stellen fest, dass diese Revision des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes in die richtige Richtung geht. Auf die Vorlage ist daher einzutreten. Wir stellen aber gleichzeitig auch fest, dass bei der Harmonisierung der Strafrahmen Handlungsbedarf besteht. Verschiedene Strafen sind alles andere als stimmig, was teilweise zu absurden Situationen führt. Die diesbezüglich laufende Revision ist daher rasch voranzutreiben, wie das von Frau Bundesrätin Sommaruga auch in Aussicht gestellt worden ist.
Erlauben Sie mir eine Schlussbemerkung. Ich habe es gesagt: Die Revision nimmt berechtigte Anliegen auf und zielt in die richtige Richtung. Über Einzelheiten kann man selbstverständlich immer streiten. Am Ziel der Revision vorbei geht aber nach Ansicht unserer Fraktion der Antrag der Minderheit I, welche ohne jede Veranlassung zum System vor der Revision von 2007 zurückkehren will. Ich werde darauf zurückkommen.
Namens der CVP/EVP-Fraktion ersuche ich um Eintreten auf die Vorlage. Unsere Fraktion wird jeweils die Anträge der Mehrheit unterstützen und das Konzept der Minderheit I (Stamm) ablehnen.