Galladé Chantal · Nationalrat · 2013-09-24
Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-24
Wortprotokoll
Ich spreche hier als Kommissionspräsidentin. Ich möchte doch noch sagen, weshalb wir so abgestimmt haben. Es gibt im Parlamentsgesetz einen Artikel 121 Absatz 4, der lautet: "Nimmt der Zweitrat eine Änderung vor, so kann der Erstrat in der zweiten Beratung der Änderung zustimmen oder die Motion definitiv ablehnen." Aufgrund dessen und aufgrund der Praxis mindestens der letzten zehn Jahre, die ich in diesem Rat selber aktiv erlebt habe, sind wir so verfahren, dass wir gesagt haben, dass wir die Motion in der Version des Ständerates nehmen und über diese Version abstimmen. Aber da die Mehrheit hier offenbar findet, es gebe ein juristisches Problem, beantrage ich, dass wir das Geschäft in die Kommission zurücknehmen, dass wir das Problem klären und dass Herr Büchler dann versuchen kann, den ganzen Buchstaben d - die Forderung, dass die Polizei auch in Echtzeit auf das System zugreifen kann - zu kippen; dort werden wir das dann anschauen.
Ich stelle mir einfach die Frage, ob wir die Praxis grundsätzlich ändern wollen. Das machen wir heute mit diesem Entscheid. Hätten Sie auch so abgestimmt, wenn das Resultat um eine Stimme anders herausgekommen wäre? Ich bin aber bereit, das Geschäft in die Kommission zurückzunehmen.