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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-25

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-25

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst gern etwas zur elektronischen Fussfessel oder zum Electronic Monitoring sagen. Ich muss es ganz deutlich sagen: Electronic Monitoring ist keine Sicherungsmassnahme. Electronic Monitoring ist nicht für gefährliche Straftäter, sondern es ist eine Möglichkeit des Strafvollzugs, die erstens die Gefängnisse entlasten kann und zweitens eine Einbettung in den Alltag ermöglichen kann. Gleichzeitig aber ist Electronic Monitoring mit klaren Auflagen verbunden. Es ist auch ziemlich aufwendig, vielleicht etwas aufwendiger, als man sich das generell vorstellt.

Nun möchte die Minderheit II (Stamm) hier die Möglichkeit, die elektronischen Fussfesseln einzusetzen, von zwölf auf höchstens sechs Monate beschränken. Ich möchte Ihnen gern sagen, weshalb der Bundesrat der Meinung ist, dass Sie diese Beschränkung auf sechs Monate nicht vornehmen sollten. Beim Electronic Monitoring zum Vollzug einer Strafe ist eben zu beachten, dass nach zwei Dritteln der Strafe eine bedingte Entlassung möglich ist. Würde jetzt die Dauer des Electronic Monitorings auf sechs Monate beschränkt, so käme es häufig effektiv nur für vier Monate zum Einsatz. Bei dieser Dauer ist der Aufwand für die Vorbereitung des Electronic Monitorings wirklich zu gross. Es kommt hinzu, dass beim Electronic Monitoring anstelle des Arbeitsexternates oder des Arbeits- und Wohnexternates eine Begrenzung auf sechs Monate einfach keinen Sinn ergibt. Denn das Arbeitsexternat oder das Arbeits- und Wohnexternat können ja bis zwölf Monate dauern. Das heisst, wenn Sie das Electronic Monitoring auf sechs Monate beschränken, dann legiferieren Sie einfach widersprüchlich. Denn bei einer Begrenzung des Electronic Monitorings müsste dann nämlich ein Teil des Externates mit und ein Teil ohne Electronic Monitoring vollzogen werden, und das wäre nun wirklich nicht sinnvoll.

Ich bitte Sie deshalb, die Kommissionsmehrheit und den Bundesrat zu unterstützen.