Jositsch Daniel · Nationalrat · 2013-09-25
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-25
Wortprotokoll
Ich glaube, wir können es hier kurz machen. Kollege Vischer hat zu Recht ausgeführt: Es geht hier nicht um eine Frage der Verschärfung in irgendeiner Art und Weise, es geht auch nicht um das Gegenteil, sondern es geht schlicht und ergreifend um die Frage, in welchem Verfahren man vorgehen möchte.
Das Strafbefehlsverfahren ist ein Verfahren, das aus rechtsstaatlicher Sicht einige Fragen aufwirft. Grundsätzlich ist es so, dass ein Anspruch besteht, von einem Richter beurteilt zu werden. Jetzt hat man festgelegt, dass im Bereich der Bagatellkriminalität ein vereinfachtes Strafbefehlsverfahren angewendet werden soll. Das Strafbefehlsverfahren ist deshalb einfacher, weil der Staatsanwalt keine Anklage erhebt, sondern dem Beschuldigten quasi einen Urteilsvorschlag unterbreitet. Wenn der Beschuldigte damit einverstanden ist, dann ist das Verfahren beendet. Dieses Verfahren ist also schnell und angenehm - auch für den Beschuldigten. Deshalb spricht eigentlich nichts gegen das Strafbefehlsverfahren.
Wir müssen aber aufpassen, wo wir das Verfahren einsetzen. Es sollte sehr zurückhaltend eingesetzt werden, weil die rechtsstaatlichen Grundsätze hier doch eingeschränkt sind. Es steigen auch die Risiken von Fehlbeurteilungen, weil keine unabhängige Überprüfung besteht. Deshalb sollte hier einige Zurückhaltung geübt werden.
Wir unterstützen deshalb den Antrag der Minderheit II (Vischer Daniel) und nicht den Antrag der Mehrheit.