Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-10
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-10
Wortprotokoll
Ich möchte die ganze Diskussion zum Fürstentum Liechtenstein etwas einbetten. Es wurde gesagt: Liechtenstein kennt seit Januar 2011 erstmals eine umfassende Einkommens- und Vermögensbesteuerung, und mit dieser Besteuerung wurde die Frage der Doppelbesteuerung überhaupt aufs Tapet gebracht. Darum spielen die Zeit von 1996 bis 2011 und die Frage, was damals die Grundlage der Diskussionen war, an sich keine so wesentliche Rolle. Wesentlich ist: Im Fürstentum Liechtenstein gilt seit 2011 diese vollumfängliche Einkommens- und Vermögensbesteuerung, und zwar für natürliche und für juristische Personen. Das Fürstentum hat auch begonnen, die von Liechtenstein ausbezahlte AHV steuerlich zu belasten, also AHV-Zahlungen, die an Schweizerinnen und Schweizer oder auch an Personen in anderen Ländern ausbezahlt werden, und zwar mit 3,6 Prozent. Es hat sich gezeigt, dass mit dieser neuen steuerlichen Regelung unser Abkommen von 1996 die Doppelbesteuerung nicht mehr vollumfänglich zu vermeiden vermag; Frau Ständerätin Keller-Sutter hat darauf hingewiesen.
Das möchten wir nun verbessern. Dass in diesem Kontext auch die Frage der Besteuerung der Grenzgänger - heute werden die Grenzgänger überhaupt nicht besteuert - aufgebracht wird, wie das mit anderen Staaten ja auch der Fall ist, und dass Regelungen aus 1925 und 1959 irgendwann einmal, wenn es im eigenen Land zu einer neuen Form der Besteuerung kommt, auch zur Diskussion stehen, kann man nicht vermeiden. Damit muss man rechnen.
Im Übrigen ist es natürlich so - auch das ist zu Recht gesagt worden -, dass sich die Weg- und die Zupendler nicht die Waage halten. Das ist aber für den Kanton Tessin oder den Kanton Genf auch der Fall, da sind auch sehr viel mehr Zupendler als Wegpendler. Damit Sie sehen, was wir dort für neuere Regelungen haben: Für Genf ist es so, dass die Besteuerung am Ort der unselbstständigen Erwerbstätigkeit geschieht, aber eine einseitige Ausgleichszahlung von 3,5 Prozent der Bruttolohnsumme an die entsprechenden französischen Gemeinden ausbezahlt werden muss. Im Falle von Deutschland ist es so, dass die Besteuerung am Tätigkeitsort zum Höchstsatz von 4,5 Prozent der Bruttolohnsumme erfolgt, allerdings mit einer Anrechnung. Im Falle von Italien, das wissen Sie, haben wir im Vertrag enorm hohe Ausgleichszahlungen vorgesehen; das gilt für den Kanton Graubünden wie für den Kanton Tessin. Es müssen 38,8 Prozent der Steuereinnahmen an die entsprechenden Nachbargemeinden in Italien ausbezahlt werden.
Ich möchte damit sagen: Es gibt unterschiedliche Regelungen, je nach örtlichen Gegebenheiten und je nach den Verbindungen, die man sonst hat. Im Falle von Liechtenstein ist jetzt einfach zu sagen: Wir wollen eine Verbesserung mit Bezug auf die Doppelbesteuerung, die heute nicht mehr klar geregelt ist. Mit dem neuen Erlass vom Januar 2011 ist es in verschiedenen Bereichen zu einer Doppelbesteuerung gekommen. Da wollen wir eine Verbesserung. Natürlich ist es unser Ziel, keine Grenzgängerbesteuerung zu haben, das ist selbstverständlich. Es ist aber etwas ungewöhnlich, wenn in einer Motion bereits das Verhandlungsresultat festgelegt wird. Wenn in einem etwas weiteren Kontext verhandelt werden muss und Sie sagen, in diesem Bereich müsse dann dieses bestimmte Resultat erreicht werden, ist zu erwidern: Natürlich kann man das festlegen, es ist auch unser Ziel, das zu erreichen, aber letztendlich ist es wie bei allen Verträgen: Es geht dann darum, ob man im Bereich der Doppelbesteuerung viel erreichen muss beziehungsweise ob man da gewisse Fragen stellen muss.
Auch wenn Sie die Motion so annehmen, gehe ich davon aus, dass es für die Verhandlungen halt etwas Spielraum braucht, dass man nicht in Verhandlungen einsteigen und gleichzeitig sagen kann, das und das sei bereits klar, sonst steige man nicht ein. Dann hätten wir nämlich auf der anderen Seite gewisse Probleme.
Von daher möchte ich Sie an sich bitten, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen. Die Motion ist klar und gibt den nötigen Handlungsspielraum, um mit Liechtenstein die bestmögliche Lösung erzielen zu können - im Wissen darum, das hat Frau Keller-Sutter gesagt, dass wir mit Liechtenstein eine etwas andere Beziehung als mit anderen Staaten haben und dass Liechtenstein von der Schweiz auch auf eine etwas andere Art und Weise profitiert.