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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-10

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-10

Wortprotokoll

Ich möchte einfach noch einmal darauf hinweisen, dass - der Präsident der WAK hat es bereits gesagt - es hier natürlich dann ein Problem mit der Rechtsgleichheit gibt. Wir haben zum Glück jetzt eine Obergrenze, wir haben das ja immer beantragt, und Sie haben uns auch aufgefordert, eine Obergrenze festzulegen. Aber das führt natürlich auf der anderen Seite zu einer ungleichen Behandlung im Vergleich zu Arbeitnehmenden, die die Kosten für ihre berufsorientierte Aus- und Weiterbildung selbst tragen. Sie können dann bis zu dieser Obergrenze abziehen und den Rest nicht. Bei einer Person, die in einem solchen Verhältnis ist, wo der Arbeitgeber diese Kosten übernimmt, wird das alles nicht mitberücksichtigt. Wenn man jetzt steuersystematisch korrekt vorgehen möchte - das ist natürlich etwas aufwendiger oder komplizierter -, dann müssen die vom Arbeitgeber übernommenen Aus- und Weiterbildungskosten, welche die Obergrenze überschreiten, dem Arbeitnehmer zum Erwerbseinkommen hinzugerechnet werden. Dann wäre es eine rechtsgleiche Behandlung.

Ich möchte das zuhanden der Materialien wirklich so festgehalten haben, einfach weil das natürlich zu schwierigen Fragen führen kann für Arbeitnehmende, deren Aus- und Weiterbildungskosten nicht vom Arbeitgeber getragen werden. Darum wäre es eigentlich richtig, wenn man den über die Obergrenze hinausgehenden Betrag zum Einkommen hinzurechnen würde.