Raggenbass Hansueli · Nationalrat · 2001-12-03
Raggenbass Hansueli · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-03
Wortprotokoll
Ich spreche mich gegen die Motion Joder aus, obwohl ich die Zielrichtung vom Grundsatz her unterstütze. Eine qualitativ und quantitativ einwandfreie Krankenpflege ist für ein funktionierendes Gesundheitswesen äusserst wichtig; darin bin ich mit dem Motionär völlig einig. Allein die vom Motionär vorgezeichneten Massnahmen sind teilweise im Rahmen der Kompetenzordnung des KVG nicht realisierbar. Diesbezüglich kann auf die Antwort des Bundesrates verwiesen werden; ich muss da keine weiteren Antworten geben.
Zudem, und das ist für mich vor allem wichtig, ist die Bezeichnung von Krankenschwestern und Krankenpflegern als selbstständigen Leistungserbringenden im KVG, wie das der Motionär will, äusserst problematisch. Das KVG kennt rund ein Dutzend Berufe, die auf Anordnung oder Auftrag des Arztes tätig sind, z. B. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Ernährungsberaterinnen usw. All diese Berufe könnten aus der Logik des KVG heraus mit gleichem Recht die Anerkennung als selbstständige Leistungserbringer fordern. Das würde zu einem enormen Leistungsschub mit entsprechenden Kostenfolgen führen, auch wenn das von der SGK in ihrem Schreiben, das scheinbar an alle Parlamentarier ging, in Abrede gestellt wird. Der Arzt nimmt eine äusserst wichtige Scharnierfunktion ein, die in Zukunft noch gestärkt werden dürfte und auch sollte. Diese Scharnierfunktion soll gewährleisten, dass an einem Ort, beispielsweise beim Hausarzt oder im Gesundheitszentrum, die Übersicht über alle ambulanten Behandlungen besteht. Im Rahmen der neuen, äusserst förderungswürdigen Versicherungsmodelle - Hausarztmodell, HMO-Modell - hat der Hausarzt oder das Gesundheitszentrum die Behandlungen noch besser zu koordinieren und dadurch eine Kosten steuernde Funktion wahrzunehmen.
Wir stehen in den Diskussionen um die Aufhebung des Kontrahierungszwanges, und nach Aufhebung dieses Vertragszwanges wird es besser möglich sein, über Vertragsabschlüsse mit Ärzten die Mengenentwicklung im ambulanten Bereich positiv zu beeinflussen. Die Forderung des Motionärs, die Krankenschwestern und Krankenpfleger als selbstständige Leistungserbringer zu bezeichnen, läuft diesen Bestrebungen diametral entgegen.
Der Motionär greift im Übrigen in seiner Begründung vor allem Probleme im stationären Bereich auf. Selbst wenn nun die Pflegenden im ambulanten Bereich zu selbstständigen Leistungserbringern erklärt würden, änderte dies im stationären Bereich nichts.
Ich bitte Sie daher, die Motion nicht zu überweisen.
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