Hollenstein Pia · Nationalrat · 2001-12-03
Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2001-12-03
Wortprotokoll
Ich will zuerst meine Interessen offen legen, wie es in diesem Haus üblich ist. Ich spreche heute zu dieser Motion nicht nur als Vertreterin der grünen Fraktion, sondern auch als Vertreterin der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe. Ich habe an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege ein Teilpensum. Als Grundausbildung habe ich ein Pflegediplom erworben.
In welcher gesellschaftlichen Situation befindet sich die Pflege heute? Rund zehn Prozent der Ausbildungsplätze können nicht mehr belegt werden. Auch in den Spitälern und in der spitalexternen Pflege sind rund zehn Prozent der Stellen für Diplomierte nicht mehr oder teilweise mit ungelerntem Personal besetzt. Dies erhöht wiederum die Belastung des gelernten Personals. Das Schlimmste ist aber, dass die Qualität unweigerlich sinkt. Wenn Pflegende ihren Beruf nicht mehr ihrer Berufsvorstellung entsprechend ausüben können, führt dies zu Demotivation und nicht selten zum Berufswechsel. Motiviertes Pflegepersonal ist wichtig, denn nicht motiviertes Personal kann keine optimale Pflege mehr leisten. Leidtragende sind letztlich die Patientinnen und Patienten.
Die Politik hat die Aufgabe, die Weichen richtig zu stellen und die Rahmenbedingungen entsprechend so zu gestalten, dass Kranke auch in Zukunft eine professionelle Pflege erwarten können. Der Lohn ist nur ein Aspekt des Ganzen. Wenn nämlich der Lohn das Hauptproblem wäre, gäbe es seit Jahren kein Pflegepersonal mehr. Die Bereitschaft, den erlernten Beruf auch auszuüben, steigt mit einem gerechten Lohn, aber auch mit guten Arbeitsbedingungen und der Wertschätzung durch Patientinnen und Patienten, durch Mitarbeitende und Vorgesetzte, aber auch durch die Gesellschaft. Und da, bei diesem letzten Punkt, setzt die Motion an.
Der Bundesrat - Frau Bundesrätin, ich spreche noch zur Antwort des Bundesrates - macht es sich zu einfach in der Motionsantwort, wenn er von verschiedenen Verantwortungsbereichen schreibt und sich als Bund aus der Verantwortung stiehlt. Das KVG beeinflusst massgebend auch die Qualitätssicherung; diese ist ja ebenfalls ein Ziel des KVG. Durch die Zulassungsbestimmungen der Leistungserbringer ist der Bund sehr wohl massgebend mitverantwortlich. Die Rahmenbedingungen im KVG haben gerade in Bezug auf den Pflegeberuf enorme Auswirkungen auf die Kantone. Die Forderungen der Motion, die Krankenpflege im KVG als selbstständige Leistung aufzuführen und die Zielsetzung der Pflege auf Gesetzesebene zu definieren, sind dringlich. Die Pflege hat bisher keinen öffentlichen Auftrag. Qualitätsziele und Qualitätsüberprüfung gehören auf Gesetzesebene verankert. Mit all den in der Motion geforderten Massnahmen würde der ganze Beruf aufgewertet. Wir können heute die Weichen richtig stellen. Wir dürfen nicht einfach untätig zuschauen, bis aus dem Pflegepersonalnotstand ein Pflegenotstand wird.
Wieso sind die geforderten Gesetzesänderungen überhaupt so nötig geworden? Die Pflegenden haben die gesellschaftliche Entwicklung ebenfalls mitgemacht. Das Berufsverständnis hat sich entwickelt und verändert; das jahrzehntealte Image der ausschliesslich Dienenden, der Arbeit für Gottes Lohn und der traditionellen Frauenrolle im patriarchalen Spitalsystem ist langsam, aber sicher überwunden, auch wenn teilweise ein böser Wind entgegenweht. Pflegearbeit durch ausgebildetes, diplomiertes Pflegepersonal ist schon längst kein Hilfsberuf mehr. Wir Pflegenden fordern heute die Anerkennung, die der Ausübung unseres Berufes gebührt. Die Zeit ist überreif, die Rahmenbedingungen den heutigen Verhältnissen anzupassen. Tun wir dies nicht, wird in Zukunft wegen Personalmangels keine gute Pflege mehr geleistet werden können. Die Folgen davon sind absehbar: mehr Komplikationen, verlängertes Leiden, längere Spitalaufenthalte und letztlich - dies auch an die Damen und Herren auf der rechten Seite - Kostensteigerung im Gesundheitswesen.
Wenn sich etwas auch finanziell lohnt, dann ist es eine gute Pflege. Eine umfassende Pflege, die ebenfalls den präventiven Aspekten gerecht wird, die sozialen, kulturellen und seelischen Bedürfnisse in der Pflege berücksichtigt, trägt wesentlich zum Heilungsprozess bei.
Wieso ist es denn richtig, das diplomierte Pflegepersonal als selbstständigen Leistungserbringer ins KVG aufzunehmen? In der Praxis ist es heute schon so, dass die Pflegenden ein umfassendes Assessment vornehmen, einen entsprechenden Handlungsplan ableiten und die Massnahmen in ihrem Bereich selbstständig ausführen. Der Witz ist bloss, dass dazu - z. B. in der Spitex - jedes Mal noch eine Ärztin oder ein Arzt eine Unterschrift geben muss, damit die Kassen bezahlen. Weil die meisten Ärzte aber wissen, dass sie von den Pflegekonzepten nichts verstehen, geben sie auch immer die Unterschrift. Diese Verpflichtung einer ärztlichen Anordnung für Pflegemassnahmen verteuert die Behandlung, [PAGE 1648] und die Gesamtkosten steigen dadurch. Es macht also durchaus auch wirtschaftlich Sinn, von der Anordnungspflicht für Pflegeleistungen wegzukommen. Damit ist auch geklärt, dass mit der Umsetzung der Motion keine Mengenausweitung zu befürchten ist. Gute Pflege soll nicht weiterhin einfach als Kostenfaktor gesehen werden, sondern als nötige Dienstleistung, die wesentlich zur Gesunderhaltung und zum Gesundwerden beiträgt.
Ich bitte Sie, die Motion zu überweisen, weil sie die berufliche Pflege aufwertet, den Pflegeberuf attraktiver macht, das Personal bei der Stange hält und dafür sorgt, dass unsere Bevölkerung auch in Zukunft mit einer qualitativ hoch stehenden Pflege rechnen kann und dass die Gesundheitskosten eher sinken werden.