Gross Jost · Nationalrat · 2001-12-03
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-03
Wortprotokoll
Alle wollen die Pflege aufwerten - an Lippenbekenntnissen fehlt es in diesem Bereich nicht. Aber jetzt sind Taten gefragt. Ich beschränke mich auf einen Aspekt dieses Problembereiches, der noch nicht zur Sprache gekommen ist, nämlich die ungeklärte, die ungesicherte Finanzierung der Pflege in vielen Bereichen.
Der Leistungskatalog der Grundversicherung hat zwar die Pflege als Grundleistung verankert, und das ist auch durchaus positiv zu vermerken. Aber negativ ist, dass das Ausmass der Kostenträgerschaft der Kassen nach wie vor ungewiss ist. Die Kassen sagen: Wir wollen keine Pflegeversicherung nach deutschem Muster. Sie haben u. a. auch einen parlamentarischen Vorstoss von Herrn Rychen auf die Schiene gebracht, welcher die Kassen nur noch verpflichten wollte, die Hälfte der stationären Pflegekosten zu übernehmen. Die andere Hälfte sollten dann vielleicht die Kantone übernehmen, aber dieser Kostenanteil der Kantone hängt völlig in der Luft. Das heisst auch, dass vor allem in den Alters- und Pflegeheimen immer mehr die Betroffenen selber oder ihre Angehörigen mit diesen zum Teil horrenden Kosten konfrontiert sind. Das führt zur paradoxen Situation, dass wir in etlichen Alters- und Pflegeheimen trotz der Altersentwicklung leere Pflegebetten haben. Auch im Spitex-Bereich haben wir keine kostendeckenden Spitex-Tarife; auch hier ist der Finanzierungsanteil der Kantone und Gemeinden rechtlich ungesichert.
Nun wird gesagt - auch der Bund argumentiert ein Stück weit so -, es sei Sache der Kantone, das zu regeln, weil ihnen die Zuständigkeit für die medizinische und damit auch für die pflegerische Versorgungssicherheit zukomme. Aber der Bund hat in Artikel 49 des Krankenversicherungsgesetzes auch einen Mindestfinanzierungsanteil der Kantone bei den Spitalkosten festgeschrieben, und es ist nicht einzusehen, weshalb er dies nicht auch im Pflegebereich tun soll. Positiv ist der Ansatz bei der Revision der Invalidenversicherung zu vermerken, wonach jetzt Schwerstpflegebedürftige, die einen hohen, durch die Assistenzentschädigung ungesicherten Pflegebedarf haben, nun durch die Assistenzentschädigung und durch das Ergänzungsleistungssystem auch hier ihr Wahlrecht ausüben sollen. Es gibt also positive Punkte, aber es gibt immer noch das Problem, dass diese Schnittstellenaufgabe zwischen Medizin, sozialer Sicherung und IV im Finanzierungsbereich nicht ausreichend gelöst ist. Es gibt das Schubladendenken, und mit Schubladendenken können wir dieses Problem der Finanzierung nicht lösen: Wir brauchen einen übergreifenden Lösungsansatz. Die Qualität der Pflege ist einer der entscheidenden Seismographen der Lebensqualität der Patienten und Patientinnen in den Spitälern und unserer betagten Menschen in Alters- und Pflegeheimen.
Tun wir deshalb etwas Mutiges und überweisen die Motion Joder als Motion - damit haben wir auch bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes einen klaren Leistungsauftrag.