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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2013-06-13

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-13

Wortprotokoll

Da wir über Artikel 55a Absatz 2 auch abstimmen, möchte ich dazu ebenfalls ein paar Bemerkungen machen. Die Kommission hat sich auf eine neue Version geeinigt, und zwar aus drei Gründen:

1. Wir lehnen uns an die Regelung an, wie wir sie für Anwältinnen und Anwälte im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens kennen. Anwälte müssen zuerst drei Jahre in einer Schweizer Anwaltspraxis gearbeitet haben. Begründet wird das damit, dass man das schweizerische Rechtssystem kennen muss, bevor man als selbstständige Anwältin oder selbstständiger Anwalt arbeiten kann. Analog ist es im Gesundheitswesen: Auch ein Psychiater muss das schweizerische Gesundheitssystem mit allen vernetzten Diensten und die schweizerische Gesellschaft kennen, bevor er gute Arbeit leisten kann. Wir lehnen uns also bei dieser Regelung an die Regelung für die Anwältinnen und Anwälte an und sind der Meinung, dass wir damit das Personenfreizügigkeitsabkommen nicht verletzen.

2. Die Qualität: Wir sind der Meinung, dass drei Jahre Tätigkeit an einem schweizerischen Weiterbildungsinstitut aus Qualitätsgründen notwendig ist. Ich habe gesagt, um als Ärztin oder als Arzt gute Arbeit zu leisten, müsse man nicht nur die medizinische Intervention beherrschen, sondern man müsse auch ein Gespür für die Gesellschaft haben, man müsse die mit der Medizin zusammenhängenden Dienste kennen, man müsse die anderen Gesundheitsberufe und ihre Position im System kennen. Man muss mit den Versicherungen verhandeln können, das Versicherungssystem kennen. Das alles trägt zur Qualität der medizinischen Versorgung und damit zum Wohlergehen der Patientinnen und Patienten bei.

3. Dieser Antrag der Kommission ist ein Schritt hin zu einem Kompromiss mit dem Ständerat. Wir sind abgewichen von fünf Jahren und zu drei Jahren übergegangen. Aus der ständerätlichen Debatte haben wir Signale gehört, dass dieser Schritt hin zu einem Kompromiss der richtige sein könnte.

Zum Antrag der Minderheit Bortoluzzi zu Absatz 3: Ich bin etwas erstaunt, dass Herr Bortoluzzi ausgerechnet diese Erweiterung auf die Patientinnen und Patienten nicht nur nicht einfach so hinnimmt, sondern sie sogar aktiv bekämpft. Das Gesundheitswesen ist in allererster Linie für die Patientinnen und Patienten da. Ihre Stimme ist wichtig für das Gleichgewicht im System. Ihre Stimme ist aber auch wichtig für die Qualität des Systems, weil die Rückmeldungen der Patientinnen und Patienten sehr wichtige Hinweise auf das Funktionieren des Systems geben. Wenn also der Bundesrat mit den Verbänden aller Akteure spricht, soll er künftig - auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage - auch mit den Vertretungen der Patientinnen und Patienten sprechen. Nicht die Schwächung der Patientenorganisationen soll das Ziel sein, sondern deren Stärkung. Es wird in den kommenden Jahren eine wichtige Herausforderung im Gesundheitswesen sein, Patientenorganisationen zu stärken, und diese Bestimmung hier kann ein ganz, ganz kleiner erster Schritt dazu sein.

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