Lexipedia

Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2001-12-03

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-03

Wortprotokoll

Herr Messmer, Sie haben ausgeführt, dass aufgrund des gegenseitigen Gebens und Nehmens in der Information gegenüber der SRG eine gewisse Grosszügigkeit am Platze sei. So habe ich zumindest Ihren letzten Satz verstanden. Zum einen glaube ich, dass diese Berichterstattung zum Leistungsauftrag der SRG gehört und sie dementsprechend auch eine Monopolstellung bei den Gebühren hat.

Was mich aber weit mehr interessiert, da sich Ihre Kommission so eingehend mit dem Geschäft befasst hat, ist die Frage nach der Rechtsgrundlage, um für Dritte ein Gebäude zur Verfügung zu stellen. Wo haben Sie die Rechtsgrundlage für dieses Unterfangen gefunden?