Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-13
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-13
Wortprotokoll
Für das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014, das wir Ihnen vorschlagen und an dem wir selbstverständlich festhalten, gibt es zwei Gründe:
Der erste und wichtigere Grund ist, dass Sie eine Motion angenommen und uns damit einen klaren Auftrag gegeben haben. Ich möchte Sie daran erinnern - für den Fall, dass Sie sich nicht mehr ganz daran erinnern -, was in dieser Motion 11.3317 steht: Erstens fordert die Motion die Fortführung der Aufgabenüberprüfung. Zweitens fordern Sie von uns, dass wir Ihnen bis Ende 2012 - das können wir nicht mehr erfüllen - eine Sammelbotschaft mit Massnahmen der Aufgabenüberprüfung vorlegen. Und drittens wollen Sie als Rahmenbedingung - das ist, denke ich, auch berechtigt -, dass die Aufgabenüberprüfung dahin führen soll, dass wir den Haushalt längerfristig stabilisieren können und auch Handlungsspielraum haben.
Der zweite Grund ist ein finanzpolitischer: Wir haben letzten Herbst einen Finanzplan vorgelegt und dort gesehen, dass der Haushalt praktisch ausgeglichen ist. Wir haben einen ausgeglichenen Haushalt und damit eine gute Haushaltführung - das möchte ich heute auch sagen -, obwohl wir Verschiedenes noch hineingepackt haben: Beispielsweise wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie weitergeführt; das Parlament stockte die BFI-Botschaft 2013-2016 auf; dann haben wir die Energiestrategie, und wir haben in Zukunft mit weiteren Einnahmeausfällen und selbstverständlich auch mit Aufstockungsbegehren - ich spreche hier nur den Ausgabenplafond der Armee an - zu rechnen.
Wir haben Ihnen ein massvolles Konsolidierungsprogramm mit einem Entlastungsvolumen von weniger als einer Milliarde Franken vorgelegt. Wir sind der Auffassung, dass gezielte Massnahmen sinnvoller sind als lineare Kürzungen - konkret: als eine Kreditsperre. Wir sind auch überzeugt, dass gewisse Massnahmen nur mit Zustimmung des Parlamentes tatsächlich umgesetzt werden können. Ebenfalls können Aufgabenverzichte - auch solche legen wir Ihnen vor - nur mit dem Parlament diskutiert werden. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass vom Parlament legitimierte Konsolidierungsprogramme leichter umzusetzen sind.
Wir haben für den Voranschlag 2014 noch einmal eine Einschätzung gemacht und haben Ihnen auch aufzeigen können, dass wir für das Jahr 2014 einen Finanzierungsüberschuss von 500 Millionen Franken erwarten. Wir können also 2014 die Schuldenbremse aus heutiger Sicht auch ohne KAP erfüllen. Dann sieht es aber sehr schnell anders aus: 2015 bis 2016 ist die Situation weniger komfortabel. 2015 haben wir noch einen Überschuss von 300 Millionen, das heisst, ohne KAP müssen wir dann mit Defiziten im dreistelligen Millionenbereich rechnen. Im Jahr 2016 entspricht der Überschuss ziemlich genau dem, was wir mit dem KAP an Entlastung erzielen können.
Sie sehen also: Spätestens ab 2015 brauchen wir dieses Konsolidierungsprogramm. Damit ist es ganz klar, dass wir das jetzt diskutieren und uns entsprechend vorbereiten müssen und wollen, nicht zuletzt auch deshalb, weil wir nicht damit rechnen können, dass die Zinssituation noch drei Jahre lang dieselbe ist wie heute. Mittelfristig ist es notwendig, dass wir Spielraum haben.
Jetzt haben wir dieses KAP vorgelegt, und es wird mehr oder weniger von allen Seiten gleichzeitig kritisiert. Man kann sagen, dass irgendwo ein Mittelweg möglich sein wird, aber schauen Sie mal, was passiert: Mehrere Legislativkommissionen haben in Mitberichten gegen Massnahmen dieses KAP "protestiert", die in ihrem Zuständigkeitsbereich sind. Wir haben dort fundamentale Kritik, wo es um den Ausgabenplafond der Armee geht, und dies, obwohl wir ihn ja für 2015 bereits aufgestockt haben - aber nicht auf 5 Milliarden, sondern auf 4,7 Milliarden Franken. Die Finanzdelegation wirft dem Bundesrat schliesslich noch vor, eine Chance verpasst zu haben, eine echte Aufgabenüberprüfung vorzunehmen.
Ich kann verstehen, dass ein solches Programm nicht auf Begeisterung stösst, aber ich denke, dass man das schon etwas relativieren muss. Wir haben uns bemüht, die üblichen Prinzipien für ein solches Konsolidierungsprogramm anzuwenden, und dazu gehört nicht zuletzt, dass man eine gewisse Opfersymmetrie hinkriegt. Konsolidierungsprogramme in einer so grossen Verwaltung funktionieren erfahrungsgemäss nur, wenn man alle Bereiche anschaut. Das gilt beispielsweise für die Landesverteidigung - das haben wir Ihnen auch vorgeschlagen -, aber auch für die soziale Wohlfahrt. Wir haben versucht, hier einen Mix zu machen.
Wir haben uns im Weiteren klar darum bemüht, keine Lasten auf die Kantone abzuschieben. Die Lastenverschiebung macht 10 Millionen Franken aus. Das ist praktisch nichts, wenn man daran denkt, dass die durchlaufenden Beiträge an die Kantone 30 Prozent der Bundesausgaben ausmachen. Wir haben auch Massnahmen vorgeschlagen, die das Wachstum und die Einkommensverteilung sehr wenig verändern.
Ich möchte jetzt noch zum Vorwurf kommen, der auch wiederaufgenommen wurde, der Bundesrat habe es versäumt, eine echte Aufgabenüberprüfung vorzulegen. Ich denke nicht, dass das so ist. Wir haben in verschiedensten Bereichen ja bereits begonnen, Massnahmen aus der Aufgabenüberprüfung 2010 umzusetzen. In den ersten Bereichen sind wir umfassende Strukturreformen angegangen, zum Beispiel mit der Fabi-Botschaft, zum Beispiel mit dem Neuen Netzbeschluss bei den Nationalstrassen, bei der Invalidenversicherung, bei der Altersvorsorge, auch bei der Armee. In verschiedensten Bereichen hat dann das Parlament sich wieder entsprechend betätigt und Vorlagen verabschiedet, die BFI-Botschaft, dann Vorlagen in den Bereichen [PAGE 991] Landwirtschaft, Schieneninfrastruktur, Entwicklungshilfe. Ich denke, wir haben in verschiedensten Bereichen Strukturreformen gemacht.
Jetzt möchte ich gern noch etwas zu Herrn Aeschi sagen. Er hat gesagt, wir hätten noch nie im grossen Rahmen Aufgabenüberprüfungen vorgenommen. Seit 2008 haben wir eine neue Aufgabenzuteilung, die darauf zurückzuführen ist, dass man eine sehr intensive Aufgabenüberprüfung gemacht hat. Wir haben auf das Jahr 2008 hin 17 frühere Verbundaufgaben von Bund und Kantonen entflochten und sie klar zugewiesen, entweder an die Kantone oder an den Bund. Was ist seither geschehen? Leider ist es so, dass mithilfe des Parlamentes und natürlich auch von verschiedenen Konferenzen kantonaler Direktoren gewisse Aufgaben wieder verflochten werden. Aber 2008 hat man eine ganz klare Entflechtung von Aufgaben gemacht. Das war eine grosse Übung, eine Aufgabenüberprüfung.
Herr Schwander hat wieder darauf hingewiesen - ich teile diese Auffassung -, dass man sich Gedanken machen muss, was denn wirklich die Aufgaben der öffentlichen Hand sind. Darüber haben wir auch schon diskutiert. Ich erinnere mich gut an die Abstimmung über das Nationalgestüt in Avenches: eine Aufgabe der öffentlichen Hand, auch mit Ihrer Unterstützung. Ich erinnere mich gut an eine weitere Aufgabe der öffentlichen Hand, das Alpine Museum in Bern. Auch dort haben wir zaghaft versucht, das nicht mehr zur Aufgabe der öffentlichen Hand zu erklären. Wenn ich auf Ihre Seite schaue, Herr Schwander, weiss ich, wie das Abstimmungsverhältnis war. Ich meine nicht Sie persönlich, aber es hat auch Voten von dieser Seite gegeben. Ich sage Ihnen das nicht, um zu sagen, das sei so oder anders, sondern deshalb, weil es einfach schwierig ist, eine gemeinsame Haltung bezüglich dessen zu finden, was wirklich dazugehört.
Jetzt noch zum Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission auf Rückweisung an den Bundesrat: Gerade die beiden Szenarien, die Sie aufzeigen, sind eigentlich symptomatisch für die Diskussion, die wir in diesem Bereich seit Jahren führen. Alle sind sich einig, dass wir eine Entlastung für den Bundeshaushalt brauchen. Man ist sich auch noch darin einig, dass man diese Entlastung nicht zulasten der Kantone machen soll. Dann hört die Einigkeit schon auf. Dann kommt die eine Seite und sagt: "Man muss Steuern erheben, einnahmenseitig entlasten." Die andere Seite sagt: "Nur ausgabenseitig entlasten und möglichst noch beim Personal sparen." Das zeigt, dass wir so nicht weiterkommen. Das zeigt auch ganz klar, dass es nur einen Weg gibt, nämlich, mit unserem Vorschlag weiterzuarbeiten und dann dort, wo Sie die Massnahmen noch verstärken wollen, sei das auf der Einnahmen- oder auf der Ausgabenseite, auch konkrete Vorschläge zu machen. Alles andere bedeutet, ein Problem vor sich herzuschieben, noch mehr Papiere zu produzieren und letztendlich auch keine bessere und tragfähigere Lösung zu haben. Diese werden wir erst bekommen, wenn wir in der Kommission die einzelnen Vorschläge diskutiert haben.
Ich möchte Sie wirklich bitten, nicht das ganze Paket zurückzuweisen, sondern jetzt darauf einzutreten und es dann auch zu diskutieren.