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Engelberger Eduard · Nationalrat · 2001-12-04

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-04

Wortprotokoll

Ich spreche für die Subkommission "Medien und Demokratie" der Staatspolitischen Kommission und auch für einen Teil der FDP-Fraktion. Wir unterstützen den Minderheitsantrag und lehnen diesen Schnellschuss im Kapitel Presseförderung ab. Wir sind überzeugt, dass dies eine zu wenig überlegte und auch zu wenig hinterfragte Reaktion ist und damit eine folgenschwere Sparübung für alle Betroffenen wäre. Es wäre "ein Bärendienst" an einer wertvollen Aufgabe des Bundesrates, nämlich der Erhaltung einer vielfältigen Presse, so, wie sie sich der Bundesrat selber zur Aufgabe gemacht hat. "Ein Bärendienst" wäre es aber auch, weil es mit dieser kurzfristigen Streichung von 30 Millionen Franken eben nur Verlierer gibt: die Zeitungsverleger, ob gross oder klein, Titel mit mehr als 100 000 oder 50 000 Exemplaren, vor allem die Lokal- und Regionalzeitungen, die Schweizer Presse ganz allgemein, die ganze graphische Industrie, die Post und schlussendlich die Leserinnen und Leser und die Bürger.

Die Presseförderung ist ein Stiefkind in unserer Politlandschaft. Deshalb steht sie immer wieder zur Diskussion, einerseits in den einschlägigen Branchen und Verbänden, anderseits eben auch in der Politik. Das kommt in parlamentarischen Vorstössen immer wieder zum Ausdruck.

Ich denke hier vor allem an die Parlamentarische Initiative Fehr Hans-Jürg 00.407. So wurde die Kritik am heutigen subventionierten Post-Zeitungsdienst in den letzten Jahren immer lauter und immer grösser; dieser kam als quasi untaugliches Giesskanneninstrument immer wieder unter Beschuss. Es ist in der Tat so, dass die heute geltende Presseförderung nicht befriedigt, sei es in der Öffentlichkeit, in den Branchen, im zuständigen Departement und auch in der Staatspolitischen Kommission.

Das führte dazu, dass die Staatspolitische Kommission die Subkommission "Medien und Demokratie" bildete, mit dem Auftrag, eine neue Regelung zu prüfen und auszuarbeiten. Die verschiedenen Hearings und Gespräche mit Verbänden, Experten und Exponenten haben der Subkommission aufgezeigt, dass die Presseförderung ein sehr komplexes und kompliziertes und auch staatspolitisch äusserst heikles Thema ist. Deshalb ist die Subkommission noch zu keinen akzeptablen Resultaten gekommen.

Die Staatspolitische Kommission hat Herrn Bundespräsident Leuenberger, den Departementschef, am 2. Oktober brieflich gebeten, keine schnellschussartigen Sparmassnahmen zu treffen und die Vorschläge der Subkommission der SPK abzuwarten. Die Kommission hat von Herrn Bundespräsident Leuenberger oder vom Departement den Bescheid bekommen, dass die 100 Millionen Franken für das Jahr 2002 im Budget des Bundesrates eingestellt bleiben, dass jedoch laut Finanzplan ab 2003 mit Kürzungen zu rechnen ist. Die Subkommission der Finanzkommission hat dann diesen Streichungsantrag vorgenommen. [PAGE 1708]

Die Subkommission ist sich im Klaren, dass man ihr den Vorwurf machen könnte, zu wenig speditiv gehandelt zu haben. Aber die Zeit wurde effektiv immer kürzer, immer enger, um ein umfassendes, breit abgestütztes Presseförderungsmodell auszuarbeiten. Die Kommission ist willens, mit den Verbänden und anderen Stellen und Exponenten Vorschläge zum Verhältnis der direkten und der indirekten Presseförderung auszuarbeiten und diese im ersten Halbjahr 2003 der Staatspolitischen Kommission und dem Bundesrat vorzulegen, damit ein Entscheid für die Zukunft frühzeitig gefällt werden kann.

Wir bitten Sie im Namen der Staatspolitischen Kommission, ihr diese Zeit zu geben und die Budgetkürzung im Interesse einer im Jahre 2002 funktionierenden Presselandschaft abzulehnen; dies vor allem, weil der Vorschlag zur Kürzung keine Rücksicht auf die unternehmerische Praxis im Moment nimmt. Zum heutigen Zeitpunkt sind die Verlagsbudgets bereits allesamt unter Dach und Fach, die Abonnementsrechnungen teilweise bereits zugestellt und die unternehmerischen Rahmenbedingungen gesetzt. Änderungen in der Tarifordnung können damit kurzfristig nicht kompensiert werden.

Nur nebenbei sei in diesem Zusammenhang auch noch gesagt - und das ist Tatsache -, dass zwischen der Post und den Verlegern Verträge bestehen, die einzuhalten und in der Regel mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist halbjährlich kündbar sind. Irgendwelche Änderungen würden somit frühestens per Mitte 2002 wirksam werden, und das gäbe eine ungemütliche Situation.

Zusammengefasst: Nach einer solchen Sparübung würde das Ziel einer zufrieden stellenden schweizerischen Presseförderung wohl auch in Zukunft kaum mehr erreichbar sein. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag auf Kürzung abzulehnen. Im Namen der Staatspolitischen Kommission und der Subkommission der Staatspolitischen Kommission bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.