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Reimann Lukas · Nationalrat · 2014-09-11

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-11

Wortprotokoll

Die Motion, welche von über fünfzig Parlamentariern aus allen Parteien mitunterzeichnet wurde, fordert den Bundesrat auf, sich auf internationaler Ebene gegen die Fracking-Pläne einzusetzen und sich persönlich für [PAGE 1470] die Schweizer Interessen starkzumachen. Kritische Unternehmen möchten in der Bodenseeregion mit der umstrittenen Fracking-Technologie nach Gas bohren. Probebohrungen erfolgen unter hohem Chemikalieneinsatz.

Der Bodensee dient fast 5 Millionen Menschen als Trinkwasserspeicher und hat für die Region eine enorme Bedeutung. Es wurde über eine Milliarde Franken für die Steigerung der Trinkwasserqualität des Sees investiert, und es ist überhaupt nicht ökonomisch, diese Investition jetzt aufs Spiel zu setzen. Das Projekt ist ein nichthinnehmbares Risiko für Umwelt, Sicherheit und Tourismus. Das ist von nationaler Bedeutung, und das erfordert auch den Einsatz der Landesregierung.

Beim Fracking werden Gesteinsschichten aufgebrochen, indem mit hohem Druck eine Flüssigkeit in das Bohrloch gepumpt wird. Nach Angaben der Industrie sind rund 0,5 bis 2 Prozent der Fracking-Flüssigkeit chemische Zusatzstoffe. Da bei einer typischen Bohrung zwischen 3750 und 7500 Kubikmeter Fracking-Flüssigkeit ins Erdreich gedrückt werden, bedeutet dies, dass Zehntausende von Litern dieser Hilfsstoffe, die ein erhebliches Gefährdungspotenzial für das Grund- und Trinkwasser darstellen, verwendet werden. Insbesondere in der Bodenseeregion ist dieses Risiko nicht vertretbar. Dies sind nur einige der vielen Gefahren, die diese Technik birgt. Nach enorm negativen Erfahrungen mit Fracking wurde es in verschiedenen Staaten untersagt. Für alle zukünftigen Fracking-Vorhaben braucht es vorgängig eine zwingende Umweltverträglichkeits- und Sicherheitsprüfung, mehr Transparenz im Verfahren und eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit, auch hier in der Schweiz.

Während in Österreich alle Politiker aller Ebenen und aller Parteien vehement gegen die deutschen Fracking-Bohrungen protestieren, scheint die Schweiz zu schlafen. So wurde zum Beispiel im Voralberger Landtag eine Resolution gegen Fracking am Bodensee einstimmig verabschiedet, und selbst die österreichische Bundesregierung intervenierte in Berlin und in Brüssel offiziell.

Warum ist es so wichtig, dass auch die Schweiz offiziell dagegen antritt? Deutschland und Österreich sind Verfechter des Kondominiums. Danach befindet sich der Seebereich ausserhalb der Halde - das Gebiet des Hohen Sees - in ungeteiltem Miteigentum der Uferstaaten. Also muss die Schweiz in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden. Sie ist Miteigentümerin des Bodensees.

Und hier liegt der entscheidende Punkt dafür, warum diese Motion so wichtig ist: die internationale Rechtslage. Dem Zusammenspiel der beiden völkerrechtlichen Grundsätze der territorialen Souveränität und der territorialen Integrität kommt heute im Bereich des Umweltvölkerrechts eine grosse Bedeutung zu. Sie kennen den Trail-Smelter-Fall, den Grundsatz 2 der Rio-Erklärung, die Wasserschutzkonvention und die "Draft Articles on the Law of Transboundary Aquifers" der International Law Commission. Es gilt als völkerrechtliche Verpflichtung, der Umwelt anderer Staaten oder von Gebieten ausserhalb nationaler Hoheitsgewalt keinen Schaden zuzufügen. Wenn sich die Schweiz als Miteigentümerin des Bodensees jetzt nicht ablehnend und ihre Regierung sich nicht offiziell äussert, riskieren wir sämtliche völkerrechtliche Ansprüche, dazu die Gesundheit und die Wasservorräte der halben Ostschweiz.

"Acquiescence" - qualifiziertes Stillschweigen - wird sowohl vom Internationalen Gerichtshof als auch vom Bundesgericht als allgemeingültiger Rechtsgrundsatz gesehen. "Acquiescence" liegt vor, wenn Staat A einen Rechtsgrundsatz geltend macht, Staat B reagieren könnte und müsste, sich aber passiv verhält. In solchen Fällen darf Staat A nach Treu und Glauben Anerkennung seines Rechtsanspruches durch Staat B annehmen. Die Schweiz verliert somit nicht nur die Legitimation zur Reaktion, sondern allenfalls auch Schadenersatzansprüche bei einer Verschmutzung des Bodensees.

Der Nationalrat hat heute die Chance, diesen Anspruch mit einem Ja zur Motion geltend zu machen. Nutzen wir diese Chance!