Müller Thomas · Nationalrat · 2014-09-11
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-11
Wortprotokoll
Sie kennen vermutlich Premium-SMS und -MMS. Übers Handy können Sie Informationen wie Wetter und Börse abrufen, an Umfragen, Abstimmungen und Wettbewerben teilnehmen, Logos und Klingeltöne kaufen usw. Wer solche Leistungen über Telefon anbieten will, muss sich an die Telefonunternehmen Swisscom, Sunrise und Orange wenden. Diese teilen Kurznummern zu und verwalten sie, damit ein Premium-SMS- und -MMS-Dienst bei allen Telefonnetzen über die gleiche Kurznummer zugänglich ist. Swisscom, Sunrise und Orange stellen die Premium-SMS und -MMS den Endkunden in Rechnung und besorgen das Inkasso für die Anbieter. Dass die drei Telefonunternehmen für die Zuteilung und Verwaltung der Kurznummern sowie für die Rechnungsstellung und das Inkasso bei den Endkunden Geld verlangen, liegt auf der Hand. Für die Bemessung der Preise gibt es keine öffentlichen Vorgaben. Es gilt die Vertragsfreiheit, die hier allerdings einseitig ist und von Swisscom, Sunrise und Orange aufgrund ihres Angebotsmonopols ausgenützt wird. Sie lassen sich von den Anbietern der SMS- und MMS-Dienste 30 bis 50 Prozent der Endkundenpreise, und in einem Fall bis 70 Prozent, ausbezahlen.
Das ist weit mehr als eine marktübliche Gebühr für die Übermittlung einer SMS oder MMS samt Zuschlag für Rechnungsstellung und Inkasso über Telefonrechnung. Was Swisscom, Sunrise und Orange hier als Carrier für Nachrichten verlangen, ist in etwa so, wie wenn unser Nationalratskollege Ueli Giezendanner als Transportunternehmer von seinen Auftraggebern jeweils nicht bloss ein Fuhrgeld verlangen würde, sondern jedes Mal gleich auch noch 30 bis 50 Prozent des Wertes der Ladung für sich beanspruchen würde.
Unterschätzen Sie die wirtschaftliche Bedeutung und den Wertefluss dieser SMS- und MMS-Dienste nicht. Bei einer einzelnen Fernsehsendung mit Zuschauerwettbewerb kommen oft sechsstellige Beträge zusammen. Mir scheint deshalb gerechtfertigt, dass Gebührenvorgaben erlassen werden, damit die Telefonunternehmen ihr Angebotsmonopol nicht länger ausnützen können. Es geht auch um Konsumentenschutz, denn die Endkunden bezahlen letztlich die überteuerten Gebühren über ihre SMS und MMS.
Ich ersuche Sie, meiner Motion zuzustimmen. Sollte sie keine Mehrheit finden, ist das, was in unserem Land täglich abgeht, zumindest ein Fall für den Preisüberwacher und/oder die Wettbewerbskommission.