Candinas Martin · Nationalrat · 2014-09-11
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-11
Wortprotokoll
Nach der Tour d'Horizon zum RTVG kommen wir wieder zu Artikel 109c zurück, wo es um die Opting-out-Lösung für Haushalte auf fünf Jahre geht. Bei dieser Differenz handelt es sich nicht um die generelle Frage nach dem Opting-out. Diese wurde beantwortet, ein generelles Opting-out wurde abgelehnt. Nun geht es um die Frage, ob wir eine temporäre Opting-out-Lösung über fünf Jahre wollen.
Für die Kommissionsminderheit ist der entscheidende Vorteil der neuen Abgabe, dass die bisherige Anknüpfung der Abgabepflicht an das Empfangsgerät aufgegeben wird. Wenn nun mit dem Opting-out die Anknüpfung an die Geräte bestehen bleibt, schleppt man auch die meisten Probleme der heutigen Empfangsgebühr in das neue Abgabesystem hinein. Die Anmeldepflicht würde für die Haushalte zwar beseitigt, aber trotzdem bliebe die Orientierung des ganzen Systems geräteabhängig, denn die betroffenen Haushalte müssten immer melden, dass sie kein zum Empfang geeignetes Gerät hätten.
Für die Kommissionsmehrheit braucht es eine Übergangsphase von fünf Jahren. Es geht um eine Interessenabwägung: Effizienz contra Gerechtigkeit. Heute verfügen weniger als ein Prozent über kein einziges Gerät, mit dem Radio- oder Fernsehprogramme empfangen werden können, und dieser Anteil, der heute auf zirka 20 000 Haushalte geschätzt wird, dürfte in den kommenden fünf Jahren noch kleiner werden. So kann eine gewisse Ineffizienz in einer Übergangsphase in Kauf genommen werden.
Weiter wird mit dem Systemwechsel die Beweislast umgekehrt: Die Haushalte müssen sich melden, um sich befreien zu lassen. So erklärt man sich auch einverstanden damit, dass Kontrollen gemacht werden können. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum heutigen System.
Die Kommission entschied mit 14 zu 9 Stimmen. Die Mehrheit empfiehlt Ihnen nun, einem befristeten Opting-out von fünf Jahren zuzustimmen.