Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-09-11
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-09-11
Wortprotokoll
Heute würden wir uns die Geräte anschauen, welche eine Firma besitzt. Das wollen wir eben nicht mehr. Wir zählen nicht mehr, wie viele Radios und wie viele Fernsehapparate und andere empfangstaugliche Geräte jemand besitzt. Das wäre das heutige System. Wir wechseln zur Haushaltsabgabe, und es ist uns egal, wie viele Geräte jemand besitzt.
Bei den Unternehmen ist es so, dass ja sehr viele heute abgabepflichtig wären, es aber nicht wissen. Wir haben dort nicht vor, diese Unternehmen zu bestrafen. Aber eine Privatperson ist ein anderes Subjekt als ein Unternehmen. Sie bezahlen auch Abgaben für Wasser und Abwasser sowohl in Haushalt wie im Unternehmen. Es gibt ganz viele solche Abgaben, die für die Haushalte und für die Unternehmen separat erfasst werden. Dieses Verfahren ist nicht typisch für diese Medienabgabe, sondern das haben wir in vielen anderen Bereichen auch. Es mag im Einzelfall anders sein. Das ist ja dann auch die Aufgabe bei der Ausarbeitung der Verordnung, wie man das erfasst. Die Kleinen sind zu einem grossen Teil sowieso ausgeschlossen, die sind gar nicht abgabepflichtig. Wir haben die Umsatzgrenze, und da fallen nochmals viele KMU aus dem System und werden nicht abgabepflichtig. Somit sind das diejenigen, die Sie gemeint haben. Für die besteht sowieso kein Risiko, dass sie erfasst werden.