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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-09-11

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-09-11

Wortprotokoll

Grundsätzlich können wir heute sagen, dass die Altlastenverordnung doch Wirkung zeigt. Man konnte seit deren Einführung über 700 Standorte von Deponien sanieren; das ist doch ein grosser Erfolg. Es gibt aber immer wieder Fälle, in denen der Verursacher verschwunden ist oder wegen Konkurs nicht mehr existiert. Der Vasa-Fonds unterstützt auch in diesen Fällen die öffentliche Hand und schafft Anreize, dass die belasteten Standorte trotzdem saniert werden. Die Finanzierung durch diese Vasa-Gelder ist aber heute, wie gesagt wurde, eingeschränkt, weil nach dem geltenden Recht diese Gelder nur für Standorte, auf die nach dem 1. Februar 1996 keine Abfälle mehr gelangt sind, beantragt werden können.

Das war der Ursprung für die parlamentarische Initiative Recordon, die der Ständerat verabschiedet hat. Er möchte diese Frist jetzt bis zum 1. Februar 2001 verlängern. Für diejenigen Standorte, die neu von diesen Vasa-Geldern profitieren könnten, wird dann ein reduzierter Abgeltungssatz von 30 Prozent vorgeschlagen. Im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfes wird ausserdem einem Bundesgerichtsentscheid Rechnung getragen, wonach die Vasa-Abgabesätze dem Bestimmtheitsgebot genügen, d. h. nicht mit einem variablen Prozentsatz, sondern als Höchstbeträge ausgedrückt werden sollen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, die vom Ständerat vorgeschlagene Änderung des Umweltschutzgesetzes, die die Fristverlängerung bis 1. Februar 2001 betrifft, anzunehmen. Ich beantrage Ihnen damit, bei dieser Fristverlängerung um fünf Jahre zu bleiben und nicht eine solche um zehn Jahre vorzusehen. Hier haben wir noch eine Differenz, weil die UREK-NR, wie Sie gesehen haben, diese Frist bis 2006 erstrecken möchte. Das kann ich aus folgenden Gründen nicht unterstützen:

1. Die meisten Kantone haben im Rahmen der Anhörung eine weiter gehende Verlängerung abgelehnt.

2. Der Antrag auf eine Übergangsfrist von neu fünfzehn Jahren anstelle der ursprünglich geplanten fünf Jahre entspricht doch einer grossen Veränderung. Das bedeutet, dass auch Deponien von Vasa-Geldern profitieren könnten, die über eine Bewilligung gemäss der seinerzeitigen technischen Verordnung verfügten. Sie haben somit eigentlich bewusst auch diese damalige Verordnung und die Auflagen nicht eingehalten.

3. Ein weiteres Argument ist das Risiko für den Vasa-Fonds. Wir können heute nicht abschätzen - das hat auch Herr Nationalrat Jans so gesagt -, was es für den Fonds bedeuten würde, wenn wir die Frist jetzt nochmals verlängern, sodass auch mehr Gesuche eintreffen können: Wird dann der Vasa-Fonds noch ausreichen, oder müssen wir mit den verfügbaren Geldern ein Risiko bewältigen, was natürlich mit nochmals zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden wäre?

Aus diesen Gründen sind wir der Meinung, dass die vom Ständerat vorgeschlagene Änderung zu bevorzugen sei. Sie ist auch die Version, welche die Kantone in der Anhörung unterstützt haben. Wir können so aus dem Vasa-Fonds diese Beiträge rascher auch ausschütten; wir können eine positive Umweltwirkung erzielen; und wir haben einen breiten Konsens, dass mit diesem Datum nochmals ein wichtiger Schritt in Richtung Sanierung dieser Deponien vorgenommen werden kann.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.