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Humbel Ruth · Nationalrat · 2015-03-05

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-05

Wortprotokoll

Es geht nun bezüglich Sprachkompetenz um zwei Konzepte. Die Minderheit beantragt Ihnen, am Konzept des Nationalrates festzuhalten, wie wir es im letzten Jahr in der Herbstsession mit 116 zu 71 Stimmen beschlossen haben: Der Eintrag ins Register soll das Beherrschen einer Landessprache voraussetzen. Ergänzt wird die nationalrätliche Fassung allerdings mit einer Kompetenzdelegation an den Bundesrat, Ausnahmen vorzusehen. Damit wird auf berechtigte Einwände Rücksicht genommen, dass forschende Ärzte und Ärztinnen ohne Patientenkontakt nicht zwingend eine Landessprache beherrschen müssen, um ins Register eingetragen zu werden.

Von Ärztinnen und Ärzten, welche in direktem Patientenkontakt stehen - und das ist die absolute Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte -, muss aber verlangt werden, dass sie die Landessprache der Region, in der sie tätig sind, beherrschen. Die Kommunikation läuft über die Sprache, und das gegenseitige Verstehen von Patientinnen und Ärzten ist eine Grundvoraussetzung für eine qualitativ gute Tätigkeit, eine richtige Diagnose und eine wirksame Behandlung. Zudem: Medizin ist Teamwork. Nicht nur Arzt und Patientin müssen zusammen kommunizieren können, sondern auch die Gesundheitsfachpersonen untereinander. Wir wollen und können vom einheimischen Gesundheitspersonal nicht verlangen, dass Englisch zur Standardsprache wird.

Sprachtests sind konform mit EU-Richtlinien. In EU-Ländern wie England, Deutschland und Österreich ist die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit ohne Bestehen einer spezifisch medizinischen Sprachprüfung nicht möglich. Fehlende Sprachkenntnisse haben eben Auswirkungen auf die Patientensicherheit und auf die Behandlungsqualität; fehlende Sprachkenntnisse gefährden auch Patientinnen und Patienten.

Bei der ständerätlichen Fassung, welche die Mehrheit vertritt, sind Sprachkenntnisse keine Voraussetzung für den Eintrag ins Register. Es werden aber Sprachkenntnisse für die jeweilige Berufsausübung gefordert, und Arbeitgeber werden für zuständig erklärt zu prüfen, ob genügende Sprachkenntnisse vorhanden sind. Arbeitgeber werden denn auch gebüsst, wenn sie eine Fachperson ohne genügende Sprachkompetenz anstellen.

Das Konzept von Kommissionsmehrheit und Ständerat ist bezüglich Systematik und Verantwortlichkeiten nicht ganz logisch. Artikel 33a steht unter dem Titel "Registrierungs-, Sprach- und Diplomerfordernis". Es werden die Voraussetzungen für die Ausübung eines universitären Medizinalberufs definiert. Aus der Registrierung sollen alle für die Berufsausübung wesentlichen Elemente ersichtlich sein, und dazu gehört zweifellos die Sprache. In Absatz 3 von Artikel 33a übertragen der Ständerat und die Kommissionsmehrheit dann die Pflicht, die Sprachkenntnisse zu prüfen, den Arbeitgebern. Natürlich stehen auch die Arbeitgeber in der Pflicht zu prüfen, ob die Medizinalpersonen den für die Stelle erforderlichen Voraussetzungen entsprechen. Aber sie allein dafür verantwortlich zu machen, die Sprachkenntnisse zu prüfen, ohne dass diese aus dem Register ersichtlich sind, ist nicht adäquat.

Wir können auch das Problem des Ärztemangels nicht durch die Einwanderung von fremdsprachigen Ärzten lösen, welche keine unserer Landessprachen beherrschen. Das würde eben keineswegs der Versorgungssicherheit und der Qualitätssicherung dienen, im Gegenteil: Kommunikationsprobleme führen zu Behandlungsfehlern und Falschbehandlungen. Oder möchten Sie von einem Arzt, von einer Ärztin behandelt werden, mit dem, mit der Sie nicht reden, nicht kommunizieren können, weil er oder sie eine andere Sprache spricht?

Wenn Sie das nicht wollen, stimmen Sie der Kommissionsminderheit zu. Die modifizierte nationalrätliche Fassung schafft Klarheit, Rechtssicherheit und dient der Qualität der medizinischen Versorgung. Ich bitte Sie, der Kommissionsminderheit zu folgen.