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Joder Rudolf · Nationalrat · 2015-03-05

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-05

Wortprotokoll

Mit dem vorliegenden Jahresbericht legen die Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates Rechenschaft ab über ihre Aktivitäten im Jahre 2014. Die GPK nehmen im Auftrag beider Räte die Oberaufsicht wahr: über die Geschäftsführung des Bundesrates, der Bundeskanzlei, der Bundesverwaltung, der eidgenössischen Gerichte, der Bundesanwaltschaft sowie weiterer Träger von Aufgaben des Bundes. Gemäss Artikel 169 der Bundesverfassung ist die Oberaufsicht ein Verfassungsauftrag des Parlamentes. Für die GPK gelten als Handlungsgrundsätze die Überprüfung der Rechtmässigkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirksamkeit des Verwaltungshandelns. Die Prüfungen und Untersuchungen erfolgen in ständigen Subkommissionen und durch speziell eingesetzte Arbeitsgruppen. Zusätzlich werden unter Beizug der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) Verwaltungsbereiche vertieft untersucht, und es werden mit wissenschaftlich fundierten Evaluationen konkrete Empfehlungen zwecks Korrektur und Verbesserung gegenüber dem Bundesrat abgegeben.

Im Sinne einer wirksamen Oberaufsicht wird die Umsetzung der Empfehlungen regelmässig durch Nachkontrollen überprüft. So wurde 2014 eine Nachkontrolle zum Bericht über die Finanzkrise und die Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA durchgeführt. Die Nachkontrolle ergab, dass die meisten Empfehlungen in der Zwischenzeit als umgesetzt gelten.

Die grösste Untersuchung der GPK war jene des Informatikprojektes Insieme. Eine Arbeitsgruppe aus beiden GPK und beiden Finanzkommissionen hat die Inspektion durchgeführt. Es ist für die GPK wichtig, die Umsetzung der 18 Empfehlungen durch den Bundesrat weiterzuverfolgen und der Umsetzung Nachachtung zu verschaffen. Zudem ziehen die GPK die Konsequenzen aus der Inspektion von Insieme, und zwar durch eine Verstärkung der parlamentarischen Oberaufsicht. Zu diesem Zweck haben sie beschlossen, sich regelmässig mit grossen IT-Projekten zu befassen und ihre Tätigkeit in diesem Bereich enger mit der Tätigkeit der Finanzdelegation und der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu koordinieren. Aus diesem Grunde haben die GPK die Motion 14.4009, "Aufsicht durch die EFK. Änderung des FKG", eingereicht. Dieser Vorstoss verlangt eine Stärkung der Rolle der Eidgenössischen Finanzkontrolle und eine engere Zusammenarbeit mit der GPK.

Eine weitere Folge der Inspektion Insieme ist die Motion 15.3006, "Protokollführung im Bundesrat". Die Untersuchung Insieme zeigte, dass insbesondere Artikel 13 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes, wonach der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Bundesrates durchgehend schriftlich festzuhalten seien und das Bundesratsprotokoll deren Nachvollziehbarkeit gewährleiste, nicht gelebt wird. Die Motion verlangt die definitive Umsetzung der erwähnten gesetzlichen Bestimmung.

Ein weiterer Schwerpunkt lag bei den Problemen des Beschaffungswesens. Neben Insieme gab es weitere Problemfälle im Seco, im Bundesamt für Strassen, in der Zentralen Ausgleichsstelle sowie im Bundesamt für Migration. Bei der Aufarbeitung dieser Vorfälle koordinieren die GPK ihre Tätigkeiten miteinander sowie mit denen der Finanzdelegation. Zudem haben die GPK in allen Departementen und in der Bundeskanzlei Datenerhebungen zu den laufenden Dienstleistungsbeschaffungen durchgeführt. Mit der Motion 14.3289, "Dringliche Kontrollmassnahmen betreffend die Vergabe von Aufträgen durch die Bundesverwaltung", die in der Sommersession von beiden Räten mit grossem Mehr gutgeheissen wurde, verlangten die GPK vom Bundesrat eine beschleunigte flächendeckende Einführung eines Vertragsmanagements. Dieses soll gewährleisten, dass die Beschaffungen des Bundes auf die rechtlich korrekte Vergabeart und auf die Einhaltung des Beschaffungsrechts hin kontrolliert werden können. Das Beschaffungswesen wird also die GPK weiterhin beschäftigen.

Ich bitte Sie, vom Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation Kenntnis zu nehmen. Ich danke allen Beteiligten für die konstruktive, zielführende und gute Zusammenarbeit.