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Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2001-12-04

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-04

Wortprotokoll

Wir sind beim Konto Bundesamt für Kultur; jetzt haben Sie natürlich eine Kulturdebatte losgetreten. Ich erinnere daran, dass der Kulturartikel vom Volk zwei Mal abgelehnt worden ist und dass in Artikel 69 Absatz 1 der neuen Verfassung steht: "Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig." Darum müssten logischerweise die Kantonsbeiträge viel höher sein als diejenigen des Bundes, Frau Fetz. Das hat mit Aufgabenteilung zu tun. In Absatz 2 desselben Artikels heisst es: "Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen", und das kann nur eine subsidiäre Hilfe sein. Sie wird von den Prägegewinnen gespiesen; an deren Erträgen hat sie sich zu orientieren. Eine subsidiäre Unterstützung ist es, weil ja die gesetzliche Grundlage im Detail noch fehlt, das Kulturförderungsgesetz noch nicht vorhanden ist. Das ist der Grund für die Zurückhaltung, die der Bund hier an den Tag legen muss.

Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt durchwegs, den massvollen Beträgen des Bundesrates zuzustimmen und beide Minderheitsanträge - den Antrag der Minderheit Studer Heiner in Bezug auf die Jugendarbeit und den Antrag der Minderheit Fässler in Bezug auf die Filmförderung - abzulehnen.

Zu den Einzelanträgen gesamthaft: Es hat kleinere, es hat aber auch unverhältnismässige Forderungen dabei, gerade auch aus der vordersten Bank. Alle Einzelanträge haben eines gemeinsam, ob sie "klein" oder "gross" sind: Sie entsprechen nicht dem Willen der Mehrheit der Finanzkommission, weil sie weiter gehen als die vom Bundesrat aufgezeigte Limite.

Deshalb bitte ich Sie, alle diese weiter gehenden Anträge abzulehnen und dem Entwurf des Bundesrates, der sich in allen Punkten mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit deckt, zuzustimmen.