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Feri Yvonne · Nationalrat · 2015-03-05

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-05

Wortprotokoll

Ich beschränke mich in meinen Ausführungen auf drei Punkte.

Zu den externen Mitarbeitenden: Bereits im Januar 2012 beschloss die GPK, den Beizug externer Mitarbeitender in der Bundesverwaltung zu untersuchen. Durch die Insieme-Untersuchung wurde das Thema noch brisanter, als es bis anhin schon war. Die Untersuchung wurde der GPK-SR übertragen, und die Parlamentarische Verwaltungskontrolle wurde mit einer entsprechenden Evaluation beauftragt. Diese ergab fünf Empfehlungen an den Bundesrat:

Es braucht gemäss der ersten Empfehlung eine für alle Departemente und die Bundeskanzlei geltende Strategie für den Beizug externer Mitarbeitender. Es braucht gemäss der zweiten Empfehlung ein Controlling für die Umsetzung der Empfehlung 1 und eine Überprüfung von Einsparpotenzialen. In der dritten Empfehlung stellte die Kommission fest, dass die Rechtsgrundlagen für den Beizug von externen Mitarbeitenden geklärt werden müssen. Die vierte Empfehlung bezog sich auf die Einhaltung der Rechtsgrundlagen für öffentliche Beschaffungen. Während der Inspektion hatte die Kommission darauf hingewiesen, dass die Rechtsgrundlagen für das Beschaffungswesen nicht immer eingehalten werden. Der Schwerpunkt der fünften Empfehlung war die Verbesserung der Transparenz innerhalb der Bundesverwaltung und gegenüber dem Parlament in Bezug auf den Beizug externer Mitarbeitender.

Die SP-Fraktion hält fest, dass die Kosten für externe Mitarbeitende enorm hoch sind. Den Personaletat tief zu halten und dafür Aufträge extern zu vergeben widerspricht unserer Vorstellung einer angemessenen Personalpolitik. Vorhandene Arbeit muss erledigt werden, dazu gehören auch Aufträge durch unser Parlament.

Zur Reorganisation des Bundesamtes für Migration (BFM): Die GPK befasst sich seit Jahren immer wieder mit dem BFM, besonders intensiv auch in den letzten zwei Jahren. Es ging der GPK nicht nur darum, dass das BFM seine Aufgaben wieder besser wahrnehmen kann, sondern auch darum, dass die Personalzufriedenheit zunimmt und weiterer Know-how-Verlust verhindert werden kann. Die GPK ist sich bewusst, dass selbst notwendige Reorganisationen gewisse negative Begleiterscheinungen aufzeigen können. Deshalb erachtete die Kommission die Folgen der per 1. September 2010 abgeschlossenen Reorganisation für die Mitarbeitenden des BFM und ihre Arbeitszufriedenheit als besonders gravierend.

Die GPK konnte aber auch Erfreuliches feststellen: Das BFM ist heute klar besser aufgestellt als noch 2012, insbesondere auch in Bezug auf die Personalsituation. Die in der strategischen Agenda formulierten Zielsetzungen und Massnahmen zur Organisationsentwicklung, zur Ressourcensituation und zur Produktivität - gemeint sind höhere Erledigungsquoten, der Abbau der Pendenzen und kürzere Verfahrensdauern - trugen wesentlich zu dieser erfreulichen Entwicklung bei. Aus Sicht der Geschäftsprüfungskommission ist aber darauf zu achten, dass diese positive Entwicklung auch im Rahmen der anstehenden Anpassungen des Asylbereichs weiter gefördert wird und dass das BFM seine Aufgabe als Arbeitgeber entsprechend erfüllt. Die Kommission ist sich auch bewusst, dass weitere Verbesserungen der Produktivität nur mit genügend Personal erreicht werden können. Sie wies den Bundesrat deshalb darauf hin, dass die positive Entwicklung aufgrund von Budgetkürzungen im Personalbereich wieder infrage gestellt werden könnte.

Hier sieht die SP-Fraktion einen grossen Widerspruch in der Haltung unseres Parlamentes. Einerseits beschliesst das Parlament Personalkürzungen, andererseits wird mehr Produktivität und Pendenzenerledigung verlangt - ohne Personal geht das nun mal einfach nicht.

Noch kurz zur Teilnahme an Wiederholungskursen (WK) unter falschem Namen: Bereits im letzten Jahr wurde darüber berichtet. Die GPK hat eine Ausweispflicht verlangt, und diese sollte in den Reglementen festgeschrieben werden. Der Bundesrat sträubte sich dagegen. Gerade in der heutigen, sicherheitspolitisch schwierigen Weltlage scheint es angebracht, dass auch in der Armee keine Personen mit falscher Identität an einem WK teilnehmen können. Der Armeechef sollte sich einer allfälligen Gefahr bewusst sein und die notwendigen Massnahmen endlich definitiv einführen.

Die SP-Fraktion dankt dem Personal der gesamten Bundesverwaltung und der Bundeskanzlei für die hervorragende Arbeit.

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