AB 169822
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-11-28
Wortprotokoll
Mit der Botschaft vom 8. März 2013 hat der Bundesrat einen Entwurf zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes unterbreitet. Anlass dafür war eigentlich die Motion Maury Pasquier 08.3519, mit der der Bundesrat beauftragt wurde, Artikel 17 Absatz 2 des Transplantationsgesetzes so anzupassen, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Krankenversicherung in der Schweiz und ihre ebenfalls versicherten nichterwerbstätigen Angehörigen bei der Zuteilung von Organen gleich behandelt werden wie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Das gab dem Bundesrat gerade auch die Gelegenheit, im Rahmen einer Teilrevision jene Bestimmungen anzupassen, die bei der Anwendung des Gesetzes, das ja erst vor sechs Jahren in Kraft trat, immer wieder zu Problemen und Unsicherheiten geführt haben.
Es geht dabei um folgende Fragen: Ab welchem Zeitpunkt dürfen die nächsten Angehörigen auf eine eventuelle Organentnahme bei verstorbenen Personen angesprochen werden? Können die Angehörigen vor dem Tod der Spenderin oder des Spenders einer vorbereitenden medizinischen Massnahme zustimmen, wenn sie oder er keinen entsprechenden Entscheid gefällt hat? Zu den Lebendspenderinnen und Lebendspendern: Das geltende Gesetz sieht zwar vor, dass diese die finanziellen Belastungen der Spende nicht selber tragen müssen. Wie steht es aber mit der Kostenübernahme, wenn erst später gesundheitliche Schwierigkeiten auftreten, die auf die Organspende zurückzuführen sind?
Der Bundesrat war seit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes auch immer wieder - auch durch verschiedene politische Vorstösse - mit der Frage konfrontiert, wie man die Bereitschaft zur Organspende in der Schweiz erhöhen könnte. Dazu lag der Kommission ein Bericht vor, den der Bundesrat in Erfüllung der Postulate Gutzwiller 10.3703, Amherd 10.3701 und Favre Laurent 10.3711 erstellt hat. Es ist der unter der Geschäftsnummer der SGK 13-08 behandelte Bericht "Prüfung von Massnahmen zur Erhöhung der Anzahl verfügbarer Organe zu Transplantationszwecken in der Schweiz". In diesem Bericht werden die verschiedenen Möglichkeiten und Massnahmen für eine Steigerung der Spenderate untersucht und gewertet. Es sind dies vor allem die Einführung der Widerspruchslösung anstelle der heute geltenden Zustimmungslösung, die Etablierung eines Spenderegisters, ein Vermerk des Spendewillens auf der Versichertenkarte oder dem Führerausweis und eine Verbesserung der Information der Bevölkerung und der Ausbildung des Medizinalpersonals.
Diese Vorstösse haben neben der Ihnen unterbreiteten Vorlage zu den Gesetzesänderungen bewirkt, dass der Bundesrat im Rahmen der Strategie Gesundheit 2020 einen Aktionsplan lancieren wird, um mehr Organspenden für Transplantationen zu erhalten. Die Absicht des Bundes, sich für die Erhöhung der Spenderzahl starkzumachen, ist auch deshalb nötig, weil sich die Schweiz mit der Ratifizierung des Zusatzprotokolles zur Transplantationsmedizin der Oviedo-Konvention in Strassburg verpflichtet hat, die Organspende zu fördern.
Die SGK befasste sich an den Sitzungen vom 26. August, 17. Oktober und 14. November mit dieser Teilrevision. Sie führte eine breite Anhörung durch mit Vertretern der Schweizerischen nationalen Stiftung für Organspende und Transplantation, Swisstransplant, der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften, der Nationalen Ethikkommission, der Krankenversicherungsverbände, der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin, der schweizerischen Patientenorganisationen und des Schweizerischen Transplantiertenvereines. Dabei zeigte sich, dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen gemäss dem Entwurf des Bundesrates praktisch überall gut aufgenommen werden. Die Präzisierungen werden gutgeheissen. Abweichende Haltungen gab es in der Frage, ob man bei Patienten, die wirklich keine Chance mehr haben, das Spital zu verlassen - bei denen also das erste lebenswichtige Organ endgültig ausfällt -, bereits vorbereitende Massnahmen für eine Organtransplantation machen darf, zum Beispiel durch maschinelle Beatmung, um den Kreislauf zu erhalten, oder durch Abgabe von gerinnungshemmenden Medikamenten, nicht, damit diese dem Patienten noch nützen können, sondern einfach, um die Organe weitergeben zu können.
Es gab für die Kommission eine Frage, mit der sie sich lange und intensiv beschäftigt hat: Wie kann man die Zahl der Organspenden erhöhen, ohne aber in einen Sterbeprozess einzugreifen oder die Angehörigen zu überfordern? Die Explantation von Organen nach dem Tod muss ja sehr schnell erfolgen, und der Entscheid für eine Organspende muss in einer schwierigen Zeit des Abschiednehmens, kurz nach dem Tod, gefällt werden.
Kernpunkt der Diskussion über die Vorlage war für uns der Entscheid, ob wir die sogenannte Zustimmungslösung beibehalten, wonach Organe, Gewebe oder Zellen einer verstorbenen Person entnommen werden dürfen, wenn sie einer Entnahme vorher zugestimmt hat oder wenn keine diesbezügliche Willensäusserung bekannt ist und die nächsten Angehörigen einer Entnahme zustimmen. Bei der Widerspruchslösung hingegen können Organe, Gewebe oder Zellen einer verstorbenen Person entnommen werden, wenn sie vor dem Tod einer Entnahme nicht widersprochen hat [PAGE 990] beziehungsweise die nächsten Angehörigen einer Entnahme nicht widersprechen. Wer nicht will, dass ihm nach dem Tod Organe entnommen werden, kann sich in ein Widerspruchsregister eintragen lassen.
Hier stehen sich menschlich durchaus verständliche Ansichten gegenüber. Auf der einen Seite sieht man die Patientinnen und Patienten, die ohne ein neues Organ sterben werden. In der Schweiz sind das jährlich etwa sechzig bis achtzig Menschen. Auf der anderen Seite sind die Sterbenden und deren Angehörige, deren Persönlichkeitsrechte nicht tangiert werden dürfen und deren Ansprüche auf Würde und Stille beim Loslassen und Abschiednehmen auch geschützt werden müssen.
Die Mehrheit der Kommission hat sich klar mit dem Bundesrat für das Beibehalten der heutigen Zustimmungslösung ausgesprochen und einen Wechsel zur Widerspruchslösung abgelehnt. Zwar kennen Länder wie Norwegen, Österreich, Italien und Finnland die Widerspruchslösung, aber es ist nicht ersichtlich, dass diese dort deshalb überall zu einer höheren Zahl an Organspenden führt. In der gestrigen Sendung von "10 vor 10" wurde Österreich als Beispiel genommen; man hat dort die Widerspruchslösung und auch eine hohe Zahl von Organspenden. Die anderen Länder, die ich vorhin erwähnt habe, haben keine Steigerung. Wir hatten die Widerspruchslösung, bevor das nationale Gesetz in Kraft getreten ist, auch im Kanton Tessin. Beim Wechsel zur Zustimmungslösung ist dort keine Senkung der Zahl der Organspenden eingetreten. Das hat bei uns zur Einsicht geführt, dass man die Einführung der Widerspruchslösung nicht gleichsetzen kann mit dem Anstieg der Zahl der Organspenden.
Die Mehrheit der SGK setzt daher auf die Information und Aufklärung der Bevölkerung, um die Spendebereitschaft zu erhöhen. In der Detailberatung dieser Revision des Transplantationsgesetzes wird dies auch die Frage sein, die kontrovers diskutiert werden wird.
Eintreten auf die Vorlage war für die Kommission völlig unbestritten. Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen SGK, auf die Teilrevision einzutreten.
Ich kann Ihnen noch sagen, dass wir die Widerspruchslösung mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt haben.