Imoberdorf René · Ständerat · 2013-11-28
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2013-11-28
Wortprotokoll
Ich bin mir natürlich bewusst, dass die ganze Thematik rund um die Organspende nicht einfach ist, insbesondere weil es hier um fundamentale ethische Fragen geht. Wir müssen uns aber trotzdem mit der Problematik auseinandersetzen und jetzt doch noch einmal, unabhängig von der ganzen ethischen Problematik oder den ethischen Beweggründen, ein paar Zahlen zur Ausgangslage zur Kenntnis nehmen.
Ende 2011 warteten 1074 Personen in der Schweiz auf ein Spenderorgan. Im Jahre 2000 waren es erst 468 Personen gewesen. Die Medizin wird auch in Bezug auf Transplantationen - und hier geht es nicht nur um Organe, es geht auch um Gewebe und Zellen - weitere Fortschritte machen. Das heisst, es wird immer mehr Personen geben, die auf ein Spenderorgan warten werden. Die Zahl der Organspenden in Österreich - wir haben ja gehört, dass dort die Widerspruchslösung gilt - ist im internationalen Vergleich hoch, und in Australien und den USA ist sie seit der Einführung der Widerspruchslösung gestiegen. In einigen Ländern, das wurde gesagt, ist die Bereitschaft zur Organspende nicht gestiegen, obwohl man die Widerspruchslösung eingeführt hat. Ich habe aber keine Gründe gehört, warum dem so ist.
Mit der Einführung der Widerspruchslösung - und das ist für mich ein Hauptgrund für diesen Antrag - müssen sich viel mehr Bürgerinnen und Bürger mit dieser ganzen Problematik auseinandersetzen, weil ja breit informiert werden muss.
Nun etwas sehr Wichtiges, das bis jetzt zu wenig zum Ausdruck gekommen ist: Heute gilt ja die erweiterte Zustimmungsregelung. Was heisst das? Die Angehörigen dürfen der Organentnahme zustimmen, sofern die verstorbene Person zu Lebzeiten weder zugestimmt noch widersprochen hat. Das ist ja die Mehrheit der Einwohner. Sie haben weder zugestimmt noch widersprochen. Also haben die Angehörigen nachher die Möglichkeit, einer Organentnahme zuzustimmen. Damit haben wir heute schon eine abgeschwächte Widerspruchslösung, wie ich das nennen möchte.
Jetzt vielleicht noch eine Bemerkung zu dieser Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission: Es ist richtig, dass die Ethikkommission nicht nur aus ethischen Gründen eine Änderung des Gesetzes einstimmig ablehnt, sondern auch, weil nicht nachgewiesen werden kann, dass die Widerspruchslösung zu einer Erhöhung der Spenderrate führen würde. Ich bin aber überzeugt, dass die Spenderrate merklich erhöht werden könnte, wenn der Übergang von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung von spezifischen und breitgestreuten Informationsmassnahmen begleitet würde. Und eine breite Information ist Voraussetzung, damit der Wechsel zur Widerspruchslösung verfassungskonform ist.
Ich möchte auch noch erwähnen, dass eine kleine Minderheit der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin der Auffassung war, dass die Widerspruchslösung aus ethischer Sicht grundsätzlich akzeptabel sei. Die Begründung dieser Minderheit ist leider in der Stellungnahme nicht aufgeführt.
Ich komme zum Schluss: Die Widerspruchslösung bringt aus meiner Sicht mehr Sicherheit. Menschen, die keine Organe spenden wollen, können sich in einem Register eintragen lassen. Wenn sie sich dort eintragen lassen, haben sie die Garantie, dass ihnen kein Organ entnommen wird. Die Widerspruchslösung, wie sie von der Minderheit beantragt wird, ist keine automatische Organspende, weil faktisch gemäss Artikel 8 Absatz 3 immer das Gespräch mit den Angehörigen geführt wird.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit und somit die Widerspruchslösung zu unterstützen.