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Bischof Pirmin · Ständerat · 2013-11-28

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2013-11-28

Wortprotokoll

Ich spreche zu beiden Geschäften. Es gibt gelegentlich den Vorwurf, dass unser politisches System ausserordentlich langsam sei. Dafür gibt es Beispiele, aber es gibt auch Gegenbeispiele. Es gibt sogar Motionen, die vom Bundesrat schon vor der Beendigung der parlamentarischen Beratung umgesetzt werden, und mit den vorliegenden zwei Motionen haben wir ein solches Beispiel.

Am 10. Dezember 2012 ist die Motion Bischof 12.4085, die jetzt eine Motion Ständerat ist, eingereicht worden. Sie verlangt eine rollende Zukunftsstrategie für unseren Finanzplatz und den Beizug aller wesentlichen Akteure, also insbesondere auch der Branche. Diese Forderung fusst auf den Bedenken zur schwierigen Situation, in der sich der Finanzplatz Schweiz befindet: ein Strukturwandel, der bereits begonnen hat, aber noch nicht abgeschlossen ist, grosse internationale Anfechtungen, Einschränkung der Marktzugänge. Hinterfragt wird in der Branche zum Teil auch das Rollenverständnis der Finma. In dieser Situation ist die Motion eingereicht worden. Vier Tage später, am 14. Dezember 2012, hat die Vorsteherin des EFD eine Expertenkommission eingesetzt. Ich nenne sie in der Folge die Kommission Brunetti 1. Das war eine Expertenkommission, die einen etwas eingeschränkten Auftrag hatte, der aber in die gleiche Richtung wie die Motion ging, wobei jedoch die Branche nicht einbezogen war. Am 20. Februar 2013 beantragte der Bundesrat, die Motion sei abzulehnen, dies mit der Begründung, dass die Kommission Brunetti 1 eingesetzt worden sei und dass eine zusätzliche Task-Force weder notwendig noch sinnvoll sei. Wiederum drei Wochen später, am 11. März 2013, hiess der Ständerat in Kenntnis dieses Antrages die Motion mit 26 zu 15 Stimmen gut.

Zehn Tage später reichte im Nationalrat Frau Nationalrätin Amaudruz eine Motion ein, die in eine ähnliche Richtung ging, allerdings nur eine Änderung der personellen Zusammensetzung der Kommission Brunetti 1 verlangte. Diese Motion wurde im Nationalrat am 19. Juni 2013 angenommen. Am 6. Juni hatte die Kommission Brunetti 1 ihren Expertenbericht unter dem Titel "Regulatorische Herausforderungen für die grenzüberschreitende Schweizer Vermögensverwaltung und strategische Optionen" präsentiert. Die [PAGE 1003] Kommission lieferte also ihren Bericht fristgerecht ab. Sie schränkte die Optik etwas ein, nämlich auf die Problematik der Vermögensverwaltung.

Am 25. September 2013 hatte dann der Nationalrat in Kenntnis des Berichtes Brunetti die ständerätliche Motion zu behandeln, und er nahm diese Motion mit 118 zu 68 Stimmen an. Kurz darauf, am 9. Oktober 2013, fünf Tage vor der Sitzung Ihrer Kommission, ernannte dann die Vorsteherin des Finanzdepartementes gemäss einem Bundesratsbeschluss vom 4. September eine neue Expertengruppe, samt den Einzelernennungen, die in der Verfügung vom 9. Oktober 2013 erwähnt sind. Diese Expertengruppe hat nun einen wesentlich weiter gehenden Auftrag. Sie hat insbesondere den Auftrag, die Fragen zu prüfen, wie einerseits in Bezug auf den Strukturwandel der Branche die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und wie andererseits aus Branchensicht und aus Sicht der Volkswirtschaft der Marktzugang im Ausland verbessert werden kann. Man ist in dem Sinn beiden Motionen sehr weit entgegengekommen. Gleichzeitig umfasst diese Expertengruppe - das ist wohl das Entscheidende - zur Hälfte Branchenvertreterinnen und -vertreter, also Vertreter aus der Banken- und Versicherungswelt und von anderen beteiligten Marktteilnehmern.

In Kenntnis dieser Verfügung vom 9. Oktober hat die WAK am 14. Oktober 2013 getagt. Die Kommission zeigt sich befriedigt vom Bundesratsentscheid, namentlich in Bezug auf den massgeblichen Einbezug der Branche in die Kommission und auch in Bezug auf die Ausweitung des Auftrages. Es sind in der Kommission zwei Fragen diskutiert worden, mit dem Ziel, zu entscheiden, ob die Motionen erfüllt seien oder nicht.

Die eine Frage betraf die Befristung: Die Kommission Brunetti 2 ist mit einer Befristung bis Ende 2014 eingesetzt worden. Die Motion wollte die Einsetzung einer Expertenkommission ohne Befristung. Ihre WAK ist aber zum Schluss gelangt, dass die Motion erfüllt sei, vor allem weil die Bundesrätin erklärt hat - das ergibt sich auch aus der Verfügung vom 9. Oktober -, dass die Kommission zwar befristet eingesetzt sei, ihr Mandat aber verlängert werden könne. Da die Kommission sich gemäss Verfügung selber organisiert, kann sie auch selber den Antrag auf eine Verlängerung ihres Mandates stellen, sofern sie eine solche als sinnvoll erachtet. Sie könnte, wenn sie das möchte, auch eine Änderung der personellen Zusammensetzung auf diesen Zeitpunkt beantragen. Federführend bleibt der Bundesrat. Die Frage der Befristung war für die WAK kein Hindernis, sich für befriedigt zu erklären.

Die zweite Frage betraf die personelle Zusammensetzung: Ich habe es vorhin gesagt, der Bundesrat hat nun wirklich zur Hälfte Branchenvertreterinnen und -vertreter eingesetzt. Mit Blick auf die Wunschzettel der Branche fehlen als ordentliche Mitglieder die unabhängigen Vermögensverwalter und die Treuhänder, es fehlen aber auch die Arbeitnehmer- und die Konsumentenseite. Die WAK erachtet die Motion aber trotzdem als erfüllt, weil die Ziffern 2 und 3 der Verfügung des Bundesrates festhalten, dass sich die Expertenkommission selbst organisiert und dass sie insbesondere Untergruppen bilden und bei Bedarf weitere Experten und Expertinnen beiziehen kann.

Heute hat oder hatte die Kommission ihre erste Sitzung. Das Ergebnis kennen wir noch nicht, es ist aber festzuhalten, dass bereits seit 2010 das Forum Finanzplatz Schweiz existiert. Dieses Forum ist eine der beiden bereits existierenden Untergruppen beziehungsweise beigezogenen Expertengruppen. Die Frau Bundesrätin hat uns zugesichert - sie kann uns das heute sicher bestätigen -, dass in dieser Gruppe auch eine offizielle Vertretung der unabhängigen Vermögensverwalter geplant ist. Im Übrigen existiert die Kommission bereits.

Bei dieser Sachlage erachtet Ihre Kommission die beiden Motionen als erfüllt, auch die Abänderungsanträge, die der Nationalrat bei seiner Genehmigung im Bereiche des Auftrages und der personellen Zusammensetzung eingebracht hatte.

Die Kommission beantragt Ihnen, die beiden Motionen als erledigt abzuschreiben. Sie beantragt Ihnen auch stillschweigend, diese abzulehnen.

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