Stöckli Hans · Ständerat · 2014-06-12
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-12
Wortprotokoll
Wir befassen uns jetzt schon seit einigen Jahren mit diesem Gesetz, ich habe damit sogar noch im Jahre 2011 als Nationalrat angefangen, zusammen mit anderen Kolleginnen und Kollegen, die jetzt hier im Rat sind.
Es ist nötig, ein neues Bürgerrechtsgesetz zu erlassen. Das Bürgerrechtsgesetz ist nämlich gleich alt wie ich. Es ist sinnvoll, wenn man ab und zu etwas Neues gestaltet, insbesondere in einem Bereich, in dem in der letzten Zeit sehr viele Revisionen vorgenommen worden sind. Es ist uns ja ein Konzept vorgelegt worden, das in sich schlüssig ist. Deshalb sollten wir alles daransetzen, ein neues Gesetz zu erlassen, und dafür sorgen, dass eine Mehrheit dieses Gesetz unterstützt und dass nicht bereits jetzt mit einem Referendum gedroht wird. Es ist nötig, ein neues Gesetz zu erlassen; es ist wichtig, dass unser Rat sich dessen bewusst ist. Man muss die Mehrheiten - und zwar verlässliche Mehrheiten - dort suchen, wo sie zu finden sind. Dementsprechend besteht die beste Lösung meiner Meinung nach darin, dass wir bei den Differenzen, die noch bestehen, bei unserer Version bleiben, insbesondere bei der Frage der Aufenthaltsdauer.
Für die linke Seite war der Vorschlag des Bundesrates, eine C-Bewilligung als Voraussetzung für die Einbürgerung zu nehmen, nicht einfach zu schlucken, weil es eine erhebliche Erschwernis darstellt, wenn es darum geht, in unserem Land das Bürgerrecht zu erhalten. Aber dieses Gesetz bietet Vorteile, insbesondere bei der Umschreibung der Integrationsvorschriften und bei der Harmonisierung der formellen Voraussetzungen im ganzen Land, die man bei der Abwägung berücksichtigen muss.
Wie sieht das nun bei der Niederlassung aus? In der Regel ist es ja so, dass die Niederlassungsbewilligung frühestens nach fünf Jahren erhältlich ist. Für Angehörige von Drittstaaten sind es aber eher gegen zehn Jahre. Im Durchschnitt wird die Niederlassungsbewilligung etwa nach acht, neun Jahren erteilt. Das heisst, wenn eine Niederlassungsbewilligung erteilt wird, hat sich jemand in der Regel bereits acht oder neun Jahre in der Schweiz aufgehalten. Mit unserem bisherigen Beschluss kann man dann eben auf diesen Zeitpunkt hin das Gesuch um Einbürgerung einleiten. Das heisst noch lange nicht, dass man dann die Einbürgerung bereits erhält. Das Verfahren dauert ein, zwei, drei Jahre, je nachdem, in welchem Kanton und in welcher Kommune das Gesuch gestellt wird. So ist es sicher logisch, wenn man im Gleichschritt mit der Integration - nach der Bewilligung C - dann auch die Möglichkeit bietet, ein Einbürgerungsgesuch zu stellen.
Dementsprechend ersuche ich Sie, in diesem Bereich, aber auch bei den übrigen Differenzen auf der Linie des Ständerates zu bleiben.
Wir haben uns ja im Zusammenhang mit der Integrationsvoraussetzung betreffend Sprache und Schrift, bei welcher der Nationalrat unsere Lösung übernommen hat, geeinigt, und wir empfehlen Ihnen, dass wir nun umgekehrt unseren Beschluss betreffend die kantonale Aufenthaltsdauer an den nationalrätlichen angleichen. Hier sind wir einverstanden, dass es mindestens zwei bis höchstens fünf Jahre sein können, die in den Kantonen als Voraussetzung in das Gesetz aufgenommen werden. Ich denke, es wäre richtig, wenn der Ständerat bei seiner Version bleiben und versuchen würde, ein Gesetz zu erarbeiten, das dann auch eine breite Unterstützung geniesst.