Rechsteiner Paul · Ständerat · 2014-06-12
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-12
Wortprotokoll
Das Postulat ist unbestritten, auch meinerseits. Es wird sowieso eine Berichterstattung erfolgen, und dass diese Fragen beantwortet werden, ist logisch. Ich möchte bei dieser Gelegenheit aber doch darauf hinweisen: In meiner gewerkschaftlichen Funktion war ich an diesem Prozess, der ja sozialpartnerschaftlich eingeleitet worden ist, beteiligt. Dieser Prozess hat den Firmen, die sich daran beteiligt haben, durchaus etwas gebracht. Dazu gehörten auch Unternehmen wie die Basler Versicherungen - diesem Unternehmen gehört Kollege Kuprecht an. Die Unternehmen, die sich, inklusive ihrer Personalkommissionen, an diesem Prozess beteiligt haben, haben damit gute Erfahrungen gemacht.
Das Problem ist einfach, dass sich, angesichts der Beteiligung, der Verdacht aufdrängt, dass das Problem real in der Wirtschaft grösser ist, als es oft wahrgenommen wird. Es ist ein Problem, dass wir beim Vergleich der Lohnstrukturerhebung 2010-2012 mit der letzten wieder eine Zunahme der geschlechtsbezogenen Lohndiskriminierung, und zwar um 0,5 Prozent, feststellen müssen. Bisher ging es zwanzig Jahre lang vorwärts, wenn auch eher im Schneckentempo. Aber die letzte Lohnstrukturerhebung zeigt, dass sich der Trend wieder umkehrt, und das ist besorgniserregend.
Es geht nicht einfach um Peanuts, sondern um einen Verfassungsartikel, denn seit 1981 hält unsere Bundesverfassung unter Artikel 8 fest, dass der Anspruch auf "gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit" besteht. Das muss, mehr als dreissig Jahre später, auch den Gesetzgeber kümmern. Der Bundesrat ist somit gefordert, Massnahmen zu evaluieren und vorzuschlagen, die in diesem Prozess der Lohngleichstellung weiterführen, und das können nicht Massnahmen sein, die schon ausprobiert worden sind, aber das gesuchte Resultat nicht bewirkt haben.
Es muss auch nachdenklich stimmen, dass wir in der Schweiz bei einem Vergleich unter den entwickelten Industriestaaten hier einen besonders grossen Rückstand haben. Die Schweiz ist an vielen Orten vorne mit dabei, aber in diesem Punkt haben wir einen Rückstand. Ich meine, dass der Bundesrat hier gefordert ist. Es liegen ja nach wie vor Vorstösse aus dem Nationalrat vor, die im Ständerat nicht behandelt worden sind. Diese Vorstösse, die den Bundesrat zum Handeln auffordern, sind im Nationalrat mit grosser Mehrheit angenommen, im Ständerat aber sistiert worden.
Ich meine, es ist notwendig, dass der Bundesrat eine breite Auslegeordnung macht, aber auch Massnahmen vorschlägt, die geeignet sind, den verfassungswidrigen Zustand zu beheben.