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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2014-06-12

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-12

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 11. April 2014 die Motion 11.3871 geprüft und beantragt Ihnen mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, diese Motion abzulehnen. Den Bericht zum Postulat Wasserfallen 11.3884, der sich mit derselben Thematik befasst, nahm die Kommission an der gleichen Sitzung zur Kenntnis.

Die Motion verlangt vom Bundesrat, dass er Massnahmen umsetzt, welche einen erleichterten Zugang zu den Datenbeständen des Bundes ermöglichen. Erstens verlangt sie den Aufbau und die Publikation eines zentralen Verzeichnisses aller Datenbestände mit Angaben zu Inhalt, Struktur, Verwendungszweck und rechtlichem Status betreffend Datenschutz und Informationssicherheit. Zweitens will sie, dass die öffentlich verfügbaren, aktuellen und archivierten Daten des Bundes über einen zentralen Zugang, ein Portal, erschlossen werden. Drittens fordert sie, dass die Datenbestände bekanntgemacht werden und deren Nutzung durch begleitende Massnahmen gefördert wird.

Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme vom 30. November 2011 - 2011! - die Ablehnung der Motion in den Punkten 1 und 3. Punkt 2 der Motion, der Errichtung eines zentralen Zugangs, eines Portals, stimmte er zu. Der Nationalrat nahm diese Motion am 23. September 2013 mit 97 zu 77 Stimmen bei 4 Enthaltungen an.

Unsere SPK stellte fest, dass seit Einreichung der Motion und der Stellungnahme des Bundesrates sehr viel Zeit vergangen ist. Unterdessen hat die Realität den Forderungen der ursprünglichen, ganzen Motion Schub gegeben. Die Kommission wurde darüber informiert, dass die damals geforderten Massnahmen in der Verwaltung bereits an die Hand genommen worden seien und sich auch mit den vorhandenen Budgets umsetzen liessen. Bereits im erwähnten Bericht zum Postulat Wasserfallen aus dem Jahr 2013 erwähnt der Bundesrat, dass die Umsetzung für Open Government Data ab 2015 vorgesehen sei.

Deshalb beantrage ich Ihnen namens der SPK die Ablehnung dieser Motion. Die SPK lehnt sie nicht ab, weil sie ihre Ziele nicht unterstützt, sondern weil sie ihre Forderungen als erfüllt betrachtet.

Die Diskussion des vorhergehenden Geschäftes hat mich etwas stutzig gemacht. Es handelt sich hier nicht um eine Praxisänderung; wir haben Motionen, wenn ihre Anliegen schon erfüllt waren, eigentlich immer abgelehnt, weil sie keinen zusätzlichen Schub brauchten.

Wir sind der Ansicht, dass der Bundesrat hier handelt und keine Rückenstütze braucht.