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Schwaller Urs · Ständerat · 2014-06-11

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-11

Wortprotokoll

Das elektronische Patientendossier in der vorgelegten Form und Ausgestaltung der doppelten Freiwilligkeit für Arzt und Patient ist kein revolutionärer Schritt, mit dem wir nun E-Health-Neuland betreten würden. Im Gegenteil, wir vollziehen damit bloss in den Grundzügen nach, was in vielen Spitälern und Ärztenetzwerken Realität ist und mit vollständigerem Inhalt auch gelebter Alltag ist.

Trotzdem oder gerade deswegen ist es wichtig, dass wir nun auf Bundesebene diesen ersten gesetzgeberischen Schritt tun. Lassen Sie mich kurz erklären, warum. Kosteneinsparungen, Vermeiden von Doppelspurigkeiten und verbesserte Kontrollmöglichkeiten der einzelnen abgerufenen Dienstleistungen sind das eine. Viel wichtiger ist für mich aber: Aus einem elektronischen Patientendossier und der damit verbundenen verbesserten Rückverfolgbarkeit und Überprüfbarkeit der für den Patienten bereits erbrachten Leistungen - das heisst für uns als Versicherungsnehmer der bereits erbrachten Leistungen einer obligatorischen Versicherung - werden ein Sicherheitsgewinn und eine verbesserte Effizienz in der Behandlungskette resultieren. Ebenso ermöglicht eine nationale Regelung, dass allgemeinverbindliche Standards für den sicheren Datentransfer schweizweit festgesetzt werden.

Allein diese beiden Punkte sprechen dafür, die vorgesehene doppelte Freiwilligkeit für Versicherungsnehmer und [PAGE 495] Leistungserbringer zu akzeptieren und nolens volens auch den Finanzhilfen zuzustimmen - Finanzhilfen, die mindestens den Vorteil haben, nur einmal gewährt zu werden. Es sind aber Finanzhilfen, und das macht mir Mühe, die an die gleiche Leistung der Kantone gebunden sind, was eigentlich dem Grundgedanken des NFA und einer klaren Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen widerspricht und eine neue Verbundaufgabe schafft. Es sind auch Finanzhilfen, die anstatt bloss für neue Projekte auch nachträglich noch für bestehende Projekte gewährt werden können. Damit sind sie eine klassische Einladung für blosse Mitnahmeeffekte, die keine Weiterentwicklung des Grundanliegens eines umfassenden elektronischen Patientendossiers bringen.

Alles in allem überwiegen die Vorteile des Gesetzentwurfes die Nachteile der heute bestehenden Regelung mit ihren Lücken. Ich lade Sie ein, der Vorlage und bei den ganz wenigen Anträgen der Mehrheit zuzustimmen.