Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-12-10
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-12-10
Wortprotokoll
Ich möchte mich dem Votum von Herrn Vogler anschliessen und Sie bitten, die Minderheit I (Flach) zu unterstützen und alle anderen Minderheitsanträge abzulehnen.
Bargeldzahlungen ab einer bestimmten Höhe, da sind wir uns sicher einig, sind anfällig für Geldwäscherei bzw. geeignet für Personen, die Geldwäscherei betreiben wollen. Dem wollen wir, das ist hier drin ein allgemeines Commitment, keinen Vorschub leisten bzw. etwas dagegenhalten. Das haben wir mit dem Entwurf des Bundesrates gemacht. Es ist eine pragmatische Lösung, das wurde heute gesagt. Wir haben einfach eine sehr hohe Schwelle festgelegt, 100 000 Franken. Diese Schwelle ist höher als in vielen anderen Ländern. Ab dieser Schwelle müsste man die Geldgeschäfte über den Finanzdienstleister abwickeln. In der Diskussion wurde das als zu wenig liberal angesehen.
Wir haben dann eine Alternative bzw. eine andere Möglichkeit vorgeschlagen. Es ist also keine Alternative anstelle der Möglichkeit der Abwicklung über den Finanzdienstleister, sondern es ist ein Alternativmodell mit der Möglichkeit der Selbstregulierung, wenn Sie so wollen. Zusammen mit der Minderheit I haben wir ein Alternativkonzept: auf der einen Seite 100 000 Franken bar, und darüber geht es über den Finanzdienstleister; auf der anderen Seite 100 000 Franken bar und darüber dann die Selbstregulierung. Dieses Modell mit diesen beiden Pfeilern knüpft an das generelle Risiko von grossen Bargeldzahlungen an; ich habe es gesagt.
Dieses Prinzip gilt ungeachtet der betreffenden wirtschaftlichen Branche, es gilt allgemein; dies auch darum, weil das Risiko der Geldwäscherei eigentlich nicht nach Branchen abrufbar ist. Man kann nicht gewisse Branchen völlig ausschliessen, sondern man sagt, dass in allen Branchen ein Risiko besteht, wenn Bargeldzahlungen von über 100 000 Franken geleistet werden. Insofern macht dieses zweigeteilte Konzept sicher Sinn. Es ist im Übrigen vergleichbar mit der Regelung im ganzen europäischen Raum, mit einer Ausnahme: Dort sind die Schwellenwerte viel tiefer; sie sind nämlich bei 15 000 Euro. Wir gehen von 100 000 Franken aus, wenn man auf der anderen Seite Finanzdienstleister nimmt.
Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Minderheit III (Lüscher) abzulehnen. Wenn Sie diesen Antrag in Verbindung setzen mit Artikel 8a des Geldwäschereigesetzes, wie er Ihnen jetzt vorliegt, dann sehen Sie, dass der Schwellenwert sehr hoch ist. Dieser Minderheitsantrag ist in Ansätzen natürlich sehr nahe an unserem Alternativvorschlag: Er enthält eine Einschränkung auf Branchen, und auch der Kunsthandel ist noch aufgenommen worden. Er hat aber Schwellenwerte, die nicht Gafi-konform sind. Gafi-konform wäre im Konzept der Minderheit III, wenn man im Immobilienhandel einen Schwellenwert von null hätte, also keinen Schwellenwert, während für Edelstein- und Edelmetallhändler ein Wert von 15 000 Euro gelten müsste. Nur dann wäre das Konzept Lüscher überhaupt Gafi-konform. Ich möchte Sie also bitten, diesen Antrag der Minderheit III (Lüscher) - eigentlich ist es ja kein Konzept - abzulehnen.
Den Antrag der Minderheit III (Schwander) müssen Sie dann ablehnen, wenn Sie eine Regelung wollen, die Gafi-konform ist. Wenn Sie eine Regelung wollen, die nicht Gafi-konform ist, dann können Sie diesem Antrag der Minderheit III zustimmen. Ich denke aber, dass das nicht im Sinne unserer Diskussion und nicht im Sinne dessen ist, was wir jetzt haben müssen, nämlich eine Lösung, die tatsächlich Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verhindern kann, und das ist beim Antrag der Minderheit I der Fall.
Ich möchte Sie wirklich bitten, den Antrag der Minderheit I (Flach) zu unterstützen.