Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-12-10
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-12-10
Wortprotokoll
Ich möchte Sie ebenfalls bitten, die Minderheitsanträge Nidegger in beiden Fällen, bei den kirchlichen Stiftungen und bei der Meldepflicht, abzulehnen.
Bei den kirchlichen Stiftungen haben wir, denke ich, einen guten Mittelweg, einen Kompromiss gefunden, mit dem zwar die Eintragung ins Handelsregister verlangt wird, die Rechtspersönlichkeit der kirchlichen Stiftungen aber nicht davon abhängt, ob sie eingetragen sind oder nicht. Es besteht damit auch eine genügende Übergangszeit für eine solche Eintragung. Schauen Sie, auch die kirchlichen Stiftungen sind bereits heute den weltlichen Organisationsvorschriften unterstellt; eine Stiftung ist nur dann eine Stiftung im Rechtssinn, wenn sie die Organisationsvorschriften des ZGB erfüllt. Insofern befinden wir uns hier also durchaus auf gewohntem Terrain. Es ist auch so, dass die Aufsicht der kirchlichen Stiftungen bei den Kirchen bleiben wird. Es geht hier wirklich nur um die Eintragung innerhalb einer bestimmten Zeit - ohne Auswirkungen auf die Rechtspersönlichkeit, wenn keine Eintragung erfolgt. Ich möchte Sie bitten, diesem Kompromissvorschlag zuzustimmen; der Bundesrat tut dies auch.
Jetzt zu den Sorgfalts- und Meldepflichten: Ich möchte Sie auch hier bitten, der Mehrheit zu folgen. Ich möchte mich nur noch zu den Ausführungen von Nationalrat Schwander äussern und Ihnen sagen: Die Arbeitsplätze wären dann gefährdet, wenn wir die Gafi-Vorlage nicht durchbringen würden. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, wie wichtig es ist, gerade für den Finanz- und den Wirtschaftsplatz Schweiz, dass wir eine Regelung haben, die den überall geltenden Geldwäschereivorschriften entspricht. Was wir Ihnen hier vorschlagen, ist nicht ein Swiss Finish, sondern das ist eine Mindestregelung, damit wir im Bereich Geldwäscherei Gafi-konform sind. Das ist das Ziel, das wir seit Jahren verfolgen. Ich möchte Sie bitten, hier der Mehrheit zuzustimmen.