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Flach Beat · Nationalrat · 2014-12-10

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-12-10

Wortprotokoll

In der nun letzten Runde um die Gafi-Empfehlungen geht es nochmals richtig ans Eingemachte. In diesem ersten Block hier geht es allerdings nicht um die ganz wesentlichen Bestandteile der Gafi-Empfehlungen. Aber die Gafi-Empfehlungen haben eben auch Auswirkungen auf Bereiche, die nicht direkt die Terrorismusfinanzierung betreffen, denn bei den Gafi-Empfehlungen geht es eben auch um die Geldwäscherei.

Der Ständerat unterbreitet uns eine Vorlage mit den Ausnahmen, die der Bundesrat im Bereich der kirchlichen Stiftungen zulässt, die diesen nun wirklich einfach nicht mehr wehtun. Es bestand hier eine grosse Angst, dass die alten, traditionellen kirchlichen Stiftungen in einem Bereich abgestraft werden, der sie vordergründig wenig betrifft. Als Verwalter von grossen Vermögen stehen sie trotzdem in der Pflicht, im Bereich der Geldwäscherei und der Transparenz gewisse moderne Anforderungen zu erfüllen.

Wir haben jetzt eine Frist von fünf Jahren ab Inkrafttreten, während der die kirchlichen Stiftungen Zeit haben, ihre Angelegenheiten zu regeln und sich ordentlich eintragen zu lassen. Wenn sie das nicht schaffen, sei es, weil sie die Unterlagen nicht mehr finden, sei es, weil sie nicht mehr lesbar sind usw., verlieren sie deswegen nicht ihre juristische Persönlichkeit. Schliesslich hat der Bundesrat versprochen, dass er auf diese besonderen Umstände der kirchlichen Stiftungen Rücksicht nehmen wird, insbesondere weil die Akten teilweise eben wirklich sehr alt sind und man nicht mehr genau weiss, wie die Organisation ist. Er wird dort offensichtlich ein offenes Ohr für diese Anliegen haben. Dann haben wir das geordnet.

Ich bitte Sie, hier unbedingt der Mehrheit zu folgen. Es gibt keinen Grund mehr, in einer Trotzreaktion zu sagen, das habe keinen Zusammenhang. Es geht um grosse Werte, es geht um grosse Bestände monetärer Art, die in diesen Stiftungen vorhanden sind. Machen wir Ordnung im Stall; das kommt allen zugute.

Zum Antrag der Minderheit Nidegger, bei dem es darum geht, was ein Finanzintermediär denn zu tun hat, wenn er Kenntnis von einem schwarzen Schaf unter seinen Kunden erhält: Der Antrag der Minderheit Nidegger, der von den Sorgfalts- und Meldepflichten, wie sie jetzt vorgeschlagen sind, stark abweicht, ist einfach nicht Gafi-konform.

Ich bitte Sie, hier ebenfalls der Mehrheit zu folgen.

Wir sollten immer auch bedenken, dass wir jetzt zwar häufig nur noch über kleine Einzelfälle sprechen, dabei aber das Gros der Finanzintermediäre, die einen wesentlichen Beitrag für den wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz leisten, nicht aus den Augen verlieren sollten. Wenn wir nämlich in einzelnen Punkten nicht Gafi-konform sind, büsst es nachher die gesamte Branche, wenn wir auf eine schwarze Liste kommen oder halt der Zugang zu gewissen Märkten erschwert wird. Es gibt keinen Grund, die entsprechende Bestimmung jetzt in einer reinen Trotzreaktion abzulehnen.

Ich bitte Sie, bei Block 1 überall der Mehrheit zu folgen.