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Schläfli Urs · Nationalrat · 2014-12-10

Schläfli Urs · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-10

Wortprotokoll

Diese Initiative fordert die Gleichstellung von verheirateten und eingetragenen Paaren gegenüber anderen Lebensgemeinschaften. Die Diskriminierung im Bereich der AHV-Renten und des Steuerrechts soll für diese Leute aufgehoben werden. Es darf nicht sein, dass durch die Heirat oder den Eintrag der Partnerschaft ein finanzieller Nachteil für diese Menschen entsteht. Gerade in der Phase der Familiengründung ist dies eine unnötige oder sogar unsinnige wirtschaftliche Schwächung der jungen Paare und Familien, und dies allein aufgrund des Zivilstandes. Zudem sind in diesem Lebensabschnitt die finanziellen Mittel meist schon knapp. All dies kann und darf nicht in unserem Interesse sein.

Familien und Partnerschaften haben in unserer Gesellschaft einen sehr hohen Stellenwert. Sie sind ein zwar relativ kleines, aber überaus wichtiges Organ, bilden sie doch die Basis für das Funktionieren einer ganzheitlichen Gesellschaft und geben unserem Land eine soziale und auch wirtschaftliche Stabilität. Unser System ist auf diesen Strukturen aufgebaut. Deshalb dürfen solche Lebensformen oder Lebensgemeinschaften gegenüber anderen nicht benachteiligt werden. Jeder Mensch soll möglichst frei von finanziellen Überlegungen entscheiden können, welche Art des Zusammenlebens er mit dem Partner eingehen möchte. Dies ist für die meisten auch klar und nachvollziehbar.

Dennoch ist es heute so, dass das Steuerrecht eine Benachteiligung von Verheirateten und von eingetragenen Partnerschaften gegenüber Unverheirateten zulässt. Dank Steuerreformen in der Vergangenheit wurden zwar bereits Verbesserungen vorgenommen, damit die Wahl des Zusammenlebens etwas weniger durch die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen beeinflusst wird. Dennoch besteht nach wie vor Handlungsbedarf in diesem Bereich. Die ungleiche Steuerbelastung muss vollständig beseitigt werden.

Auch fordert diese Initiative die finanzielle Gleichstellung der verschiedenen Lebensformen im Sozialversicherungsbereich, insbesondere bei der AHV-Rente. Die heutige Regelung, dass unverheiratete Paare zusammen 200 Prozent der AHV-Rente, verheiratete Paare aber nur 150 Prozent der einfachen Altersrente erhalten, ist stossend. Auch die [PAGE 2286] Tatsache, dass in anderen Bereichen der Sozialleistungen verheiratete Paare bessergestellt sind, was politisch auch durchaus Sinn macht, kompensiert diese finanziellen Nachteile bei der AHV-Rente nicht. Aus finanziellen Überlegungen heraus müsste man sich mit 65 Jahren scheiden lassen, und das kann es ja nicht sein. Hier müssen Lösungen im Kontext der anderen Sozialversicherungen gesucht werden. Die Gesamtschau darf hier keine Nachteile für Rentnerpaare gegenüber Unverheirateten ergeben.

Mit der Annahme der Initiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" schaffen wir das Fundament für die Beseitigung dieser Ungleichbehandlung verschiedener Lebensformen.