Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2014-12-10
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-10
Wortprotokoll
Zur Auflockerung gebe ich Ihnen meine Interessenbindung bekannt: Ich bin seit fast 37 Jahren verheiratet, und ja, mit dem gleichen Mann, den ich wieder heiraten würde, und ja, ich habe auch einfach Glück gehabt.
Die SVP-Fraktion unterstützt einstimmig die Volksinitiative der CVP "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe", aber nicht den Gegenentwurf. Sie unterstützt also die Version des Bundesrates und der Kommissionsminderheit. Damit wird die Bundesverfassung wie folgt geändert; Artikel 14 Absatz 2 lautet: "Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie bildet in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie darf gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen."
Wir teilen die Auffassung der Initianten, dass die Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren bei den Steuern und bei den Sozialversicherungen jetzt endlich beseitigt werden muss. Den Antrag der Kommissionsmehrheit und die Anträge der Minderheiten I und II lehnen wir ab. Die Initiative entspricht einer alten Forderung der SVP, wonach die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren endlich abgeschafft werden muss. Es ist höchste Zeit, die nötige Korrektur vorzunehmen und der steuerlichen Benachteiligung gegenüber Konkubinatspaaren, die verfassungswidrig ist, nach dreissig Jahren Diskussion ein Ende zu setzen - ein Schelm, wer dabei an eine Rückzahlung der zu viel bezahlten Steuern denkt. Diese Ungerechtigkeit wird in der Bevölkerung schon lange nicht mehr verstanden. Mit der Annahme der Initiative stärken wir letztlich die Familien, was in unser aller Interesse sein sollte.
Der Gegenentwurf ist abzulehnen, denn er verzichtet im Gegensatz zur Initiative auf eine Definition des Ehebegriffs. Wir wollen nicht, dass der heute bestehende besondere Schutz von Ehe und Familie geschwächt oder gar aufgeweicht wird. Im Gegenteil, es ist unser zentrales Anliegen, dass dieser besondere Schutz auch in Zukunft gelten, aufrechterhalten und gestärkt werden muss. Deshalb hat sich die SVP bereits während der Vernehmlassung ganz klar für die Volksinitiative und gegen einen direkten Gegenentwurf ausgesprochen.
Die Definition der Ehe, wie sie die Volksinitiative vorsieht, ist aus unserer Sicht ein wichtiger Grundstein. Die Ehe soll als eine auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau festgelegt sein.
Unsere Haltung zu den gleichgeschlechtlichen Paaren, den eingetragenen Partnerschaften, ist folgende: Es gibt bereits verschiedene Bestimmungen betreffend Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot; es ist unter anderem bereits gewährleistet, dass diese Paare nicht diskriminiert und nicht benachteiligt werden dürfen, und dazu stehen wir. Dazu haben wir beispielsweise Artikel 8 Absatz 2 in der Bundesverfassung, der sehr genau ausführt, dass niemand diskriminiert werden darf.
Auch die steuerliche Gleichstellung von Ehegatten und eingetragenen Partnern ist bereits heute Realität. Durch das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare sind seit 2007 auch bei der direkten Bundessteuer registrierte gleichgeschlechtliche Paare den Ehepaaren gleichgestellt. Dasselbe gilt auch für die übrigen Steuern, wie dies das Steuerharmonisierungsgesetz vorsieht, wo es in Artikel 3 Absatz 4 ausdrücklich heisst: "Die Stellung eingetragener Partnerinnen oder Partner entspricht derjenigen von Ehegatten." Gleiches gilt für die Altersvorsorge.
Der direkte Gegenentwurf ist damit unnötig, schwächt er doch ganz klar die traditionelle Ehe, und das wollen wir von der SVP nicht.
Aber zentral ist: Der heute bestehende Missstand oder die Ungerechtigkeit muss jetzt mit der vorliegenden Volksinitiative beseitigt werden. Natürlich werden wir weiterhin ein Auge darauf haben, dass auch das Sozialversicherungsrecht für die Rentnerinnen und Rentner entsprechend ausgestaltet ist und auch hier keine Diskriminierung zwischen verheirateten und im Konkubinat lebenden Paaren entsteht.
Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, die Volksinitiative der CVP "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" im Original anzunehmen und der Haltung des Bundesrates zu folgen. Damit erreichen wir, dass bei einer Annahme der Initiative der Grundsatz der gemeinsamen Besteuerung der Ehepaare in der Verfassung verankert wird.