Altherr Hans · Ständerat · 2014-12-11
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-11
Wortprotokoll
Ich kann gleich an das anschliessen, womit Herr Hefti aufgehört hat. Ich kann seine Feststellung, wonach die Bundesverfassung nicht verletzt wird, etwas konkretisieren.
Herr Eder, Sie haben auf Artikel 128 Absatz 4 der Bundesverfassung Bezug genommen. Dort steht im Zusammenhang mit den direkten Steuern, dass diese Steuern von den Kantonen veranlagt und eingezogen werden und dass den Kantonen vom Rohertrag der Steuern mindestens 17 Prozent zufallen. Der Anteil kann aber auf 15 Prozent gesenkt werden, sofern die Auswirkungen des Finanzausgleichs dies erfordern.
Sie haben nicht berücksichtigt, dass die Bundesverfassung noch mehr Artikel darüber hat; diese sind genauso wichtig. Es geht um Artikel 135 der Bundesverfassung zum Finanz- und Lastenausgleich. Da ist genau beschrieben, wie die Mechanik geht.
Zu Artikel 128 Absatz 4 Folgendes: Vor dem NFA war der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer 30 Prozent. Diese 30 Prozent wurden im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen auf 17 Prozent gesenkt.
Zum Hintergrund der Ansätze von 17 und 15 Prozent gemäss Bundesverfassung, also auch der Möglichkeit, den Satz auf 15 Prozent abzusenken: Dies wurde damals so begründet, dass man gesagt hat, man wolle sehen, wie der NFA funktioniere. Dann wolle man nach vier Jahren eine Globalbilanz erstellen, und wenn die Kantone deutlich zu kurz kämen, wolle man das ausgleichen. Profitierten sie aber in der Globalbilanz, könne man die 17 Prozent auf 15 Prozent absenken. Die Globalbilanz hat dann gezeigt, dass die Kantone im Umfang von rund 100 Millionen Franken etwas zu kurz kommen. Diesen Betrag hat man dann kompensiert, indem man die Töpfe angereichert hat. Das war nach dem ersten Wirksamkeitsbericht so.
Die Verfassung ist deshalb nicht verletzt, weil auf den Tatbestand, den Herr Eder ändern will, Artikel 128 Absatz 4 der Bundesverfassung nicht anwendbar ist. Sein Anliegen hat mit Artikel 128 Absatz 4 nichts, aber auch gar nichts zu tun. Wenn er sagt, es dürfen quasi nicht mehr als 15 Prozent zurückverlangt werden, kann man das fordern, man kann eine Deckelung des Beitrages fordern, aber es hat nichts mit den 15 Prozent zu tun, die in Artikel 128 Absatz 4 der Bundesverfassung festgelegt sind. Eigentlich müsste er dann in seiner Argumentation sogar fordern, man dürfe nicht mehr als 2 Prozent zurückverlangen, nämlich die Differenz zwischen 15 und 17 Prozent - aber diese Argumentation ist ja falsch.
Nun zur Deckelung: Wie gesagt, eine Deckelung des Beitrages kann man fordern; das wäre eine Änderung im System. Diese Deckelung würde dazu führen, dass entweder die Beiträge der ressourcenstarken Kantone um etwa 10 Prozent reduziert würden oder die anderen ressourcenstarken Kantone entsprechend mehr zahlen müssten. Das wollen beide Seiten nicht. Deshalb wird diese Motion so wuchtig abgelehnt. Eine Deckelung ist irgendwo ein Baustein in einem ganzen System. Wir haben in unserem Kanton im innerkantonalen Finanzausgleich eine Deckelung, und es gibt eine Gemeinde von 20, die davon profitiert. Das wusste man aber am Anfang, das war irgendwo ausgehandelt, und das ist so beschlossen worden. Nachträglich eine Deckelung einzuführen macht keinen Sinn. Entweder führt es zu Mehrleistungen derjenigen, die jetzt schon zahlen, oder es führt zu Mindereingängen bei denjenigen, die bekommen. Das kann man nachträglich nicht machen, es sei denn, man ändere das ganze System.
Deshalb lehnt Ihre Kommission die Motion so deutlich ab.
Jetzt noch kurz zur Standesinitiative Waadt "Revision des NFA. Bessere Berücksichtigung der Zentrumslasten und Einführung eines Indikators der kantonalen Steuerbelastungen": Herr Recordon hat richtig die beiden Teile dieser Initiative aufgezeigt. Der erste Teil, die Zentrumslasten der grösseren Städte, wird, denke ich, in den nächsten vier Jahren ein Thema sein; darüber haben wir ja vorgestern intensiv diskutiert. Zum zweiten Teil, zum Indikator der kantonalen Steuerbelastungen, muss ich Ihnen sagen: Das führt in Richtung einer Steuerharmonisierung und ist schon aus diesem Grunde abzulehnen. Zudem ist es nicht eine Änderung innerhalb des Systems, sondern es wäre ein Bestandteil eines neuen Systems, das wir so nicht wollen.
Deshalb beantrage ich im Namen der Finanzkommission, der Initiative keine Folge zu geben.
Dasselbe gilt für die Standesinitiative Nidwalden "Steuerung des nationalen Finanzausgleichs", die wir vorgestern auch intensiv diskutiert haben. Dazu möchte ich mich nicht mehr äussern.