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Eder Joachim · Ständerat · 2014-12-11

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-11

Wortprotokoll

Nur ganz kurz, nachdem zwei von mir sehr geschätzte Kollegen gesagt haben, so, wie ich die Verfassung auslege, sei es grundfalsch. Ich kann Sie beruhigen: Meine Auslegeordnung stammt nicht nur von mir, sondern ebenfalls von sehr ausgewiesenen Juristen. Es steht jetzt Behauptung gegen Behauptung. Ich empfehle der Frau Bundesrätin, und deshalb habe ich mich nochmals zu Wort gemeldet, wenn sie sich dann auch äussert, die Verfassungskonformität prüfen zu lassen. (Teilweise Heiterkeit) Nein, das ist jetzt wirklich nicht zum Lachen, es ist mir ernst, es ist mir sehr ernst. Das einfach so mit einem Federstrich abzuhandeln, damit ist der Würde dieses Hauses nicht Genüge getan. Es gibt ja genügend Verfassungskompetenz in der Bundesverwaltung, wobei ich an das Bundesamt für Justiz denke, und Sie, Frau Bundesrätin, haben sicher auch genügend kompetente Leute. [PAGE 1329]

Ich wiederhole einfach nochmals meinen Haupteinwand, den entscheidenden Punkt: Die Bundesverfassung - lieber Kollege Altherr, selbstverständlich habe ich Artikel 135 auch gelesen, aber der äussert sich lediglich zum Finanz- und Lastenausgleich -, die von mir zitierte Bestimmung, Artikel 128 Absatz 4, garantiert den Kantonen einen Anteil an den Bundessteuereinnahmen. Sie garantiert, dass die Kantone an den Bundessteuereinnahmen partizipieren. Das ist also ein verfassungsmässiger Anteil. Wenn man den vollständig wegnimmt oder nur einen marginalen Teil belässt, dann ist meines Erachtens die Bundesverfassung verletzt. Das wollte ich wiederholen. Ich hoffe jetzt auf ein klärendes Wort der Frau Bundesrätin.

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