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Zanetti Roberto · Ständerat · 2014-12-11

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-11

Wortprotokoll

Wir haben in dieser Frage zuerst einmal eine ganz wichtige Gemeinsamkeit, nämlich dass alle in der Kommission und wohl auch hier im Rat überzeugt davon sind, dass die höhere Berufsbildung in der Schweiz wirklich ein Schmuckstück ist. Da sind wir uns alle einig, und alle wollen das Beste für diese höhere Berufsbildung. Wir [PAGE 1306] unterscheiden uns in der Analyse bezüglich des richtigen und vielleicht auch kürzesten Weges.

Ich habe im Vorfeld der Debatte eine Unmenge an Zuschriften und Reaktionen erhalten. Ich habe wirklich gestaunt, mit welchem Engagement man sich um diese Etikettenfrage kümmert. Ich bin sehr zuversichtlich: Wenn man sich um die Inhalte ebenso engagiert kümmert wie um die Bezeichnung, dann können wir für die Zukunft der höheren Berufsbildung wirklich beruhigt sein.

Ich empfand den ganzen Streit ein bisschen wie einen Streit um des Kaisers Bart im Elfenbeinturm der Bildungs- und sogar Berufsbildungsspezialistinnen und -spezialisten - ich bin das ausdrücklich nicht. Etiketten haben ja auch eine Wirkung nach aussen, deshalb kann ich vielleicht ein bisschen beurteilen, wie die ganze Debatte auf jemanden wirkt, der relativ unverkrampft und ohne allzu viel Sachverstand an die Sache herangeht. Da haben mich die Argumente des Motionärs eigentlich überzeugt. Das sagt auch die Kommission.

Insbesondere bei Leuten, die sich im Ausland um eine Stelle bewerben, kann die sehr spezielle Berufsbezeichnung, wie wir sie hier in der Schweiz kennen, zu Schwierigkeiten führen. Sie kann dazu führen, dass bei einem Bewerbungsverfahren, wenn eine grosse Menge von Bewerbungen eingeht, die schweizerische Bewerbung bereits in der ersten Runde rausfällt, weil kein Mensch weiss, was diese Berufsbezeichnung eigentlich genau bedeuten soll. Ich verspreche mir von einer modernen englischen Berufsbezeichnung, dass Bewerberinnen und Bewerber im Ausland dann auf eine erste Shortlist kommen und erklären können, welches ihre Kompetenzen sind. Dann sind ihre Wettbewerbschancen zumindest ein bisschen besser als ohne diese englische Spezifizierung.

Dann geht es aber auch um die Wirkung im Innern. Wenn sich eine 14- oder 15-jährige junge Frau oder ein junger Bursche entscheiden muss, ob er jetzt einen Berufsbildungsweg einschlagen soll oder an die Mittelschule und danach an die Hochschule gehen soll, dann könnte er unter Umständen ein bisschen verunsichert sein, weil er weiss, dass ihm irgendwann einmal der Weg verbaut ist, wenn er jetzt eine Schreinerlehre macht. Wenn er aber ins Gymnasium geht, kann er dann einmal einen Bachelor- oder Master-Abschluss oder was auch immer erlangen. Ich bin überzeugt, dass diese Öffnung der Begriffe auch für den Berufsfindungsprozess junger Schweizerinnen und Schweizer oder junger Inländerinnen und Inländer Vorteile bringen kann.

Das sind für mich eigentlich die beiden wichtigsten Argumente, wieso ich den Weg, den Nationalrat Aebischer vorschlägt, beschreiten möchte.

Zu den Einwänden, die hauptsächlich gemacht worden sind: Ein Haupteinwand ist, dass das zu Verunsicherungen und zu Vermischungen führen könnte. Da bin ich ein bisschen irritiert. Als Primarschüler kannte ich an meiner Volksschule eine dreigliedrige Oberstufe: Oberschule, Bezirksschule, Sekundarschule. Jeder Primarschüler wusste, welche Anforderungsprofile dort in etwa erfüllt sein mussten. Von einem Primarschüler erwartet man, dass er drei unterschiedliche Bezeichnungen der weitergehenden Bildung unterscheiden kann, und hier sagen wir, dass ein HR-Verantwortlicher verunsichert sei, wenn er plötzlich Bachelor und Professional Bachelor auseinanderhalten soll.

Ich nehme ein anderes Beispiel: Wir alle kennen den Unterschied zwischen einem Gemeinderat, einem Kantonsrat und einem Ständerat, obwohl es jedes Mal um einen Rat geht. Da sollte es doch auch möglich sein, zwischen einem Professional Bachelor, einem Fachhochschul-Bachelor und einem Universitäts-Bachelor zu unterscheiden. Wenn das ein HR-Verantwortlicher nicht kann, dann müssen wir nicht die Titel ändern, sondern die HR-Verantwortlichen auswechseln. Deshalb erachte ich die Vermischungs- oder Verwechslungsgefahr als irrelevant.

Dann wird moniert, dass das zu einer Akademisierung der Berufsbildung führen könnte. Dieses Problem sehe ich schlicht und einfach nicht. Es geht ja wirklich nur um eine Etikette. Sie können an eine Süssmostflasche eine Calvados-Etikette kleben - deshalb wird dieser Süssmost doch nicht zu Calvados! Wenn wir einen Bildungsinhalt haben und den anders etikettieren, dann ändert doch der Bildungsinhalt nicht. Da wird irgendetwas verwechselt, was nicht verwechselt gehört. Deshalb sehe ich auch da eigentlich kein Problem.

Dann wird jeweils ein weiterer Einwand angeführt, dass nämlich dieser Bachelor oder Master zu einem Zweitklass-Bachelor oder Zweitklass-Master verkommen könnte, was die Berufseinstiegschancen entsprechender Titelträgerinnen oder Titelträger verschlechtern könnte. Da muss ich Ihnen sagen: Das hat mit der Wertschätzung gegenüber der Berufsbildung zu tun! Wenn jemand die Berufsbildung geringer schätzt als die akademische Bildung, dann wird er tatsächlich auch die Titulatur entsprechend geringer schätzen. Das hat mit Einstellungen zu tun. Bekanntlich kann man Einstellungen nicht ändern, man kann bloss Meinungen ändern. Aber ich glaube nicht, dass die Wertschätzung der Berufsbildung an der Titulatur hängt. Entweder wird diese wertgeschätzt oder eben nicht, unabhängig von der Titulatur.

Aus all diesen Gründen finde ich, dass mit einer Vereinfachung der Titulatur die Chancen auf dem internationalen Arbeitsmarkt verbessert werden. Die Wettbewerbssituation der Berufsbildung in der Rekrutierung von talentierten Berufsbildungskandidatinnen und -kandidaten wird verbessert. Die Berufsbezeichnung im Innern kann beibehalten werden, wie wir sie bis jetzt gehabt haben. Der Bäckermeister oder Schreinermeister wird also Bäckermeister oder Schreinermeister heissen, aber in seinem Diplomzusatz hat er dann noch diese englische Lizenz, sodass er auf dem internationalen Arbeitsmarkt eine bessere Chance hat.

Das sind die Beweggründe, die mich zu meinem Minderheitsantrag veranlasst haben. Schlussendlich finde ich: Wenn es einfach geht, wieso soll man die komplizierte Variante wählen? Ich habe nichts dagegen, wenn wir den komplizierten Umweg über das Postulat auch noch ins Auge fassen. Aber eigentlich ist mir, nach dem Prinzip "Lieber einfach statt kompliziert", der schnelle, unkomplizierte Weg über die Motion lieber, wenn sich diese beiden Varianten anbieten.

Deshalb lade ich Sie ein, die Motion anzunehmen. Ich glaube nicht, dass dadurch Schaden verursacht wird, ich sehe vielmehr einige Chancen für die höhere Berufsbildung.