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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2014-12-11

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-11

Wortprotokoll

Ich möchte vorab Kollegin Seydoux danken, dass sie dieses wichtige Thema aufgreift, das in der Schweiz durchaus auch tabuisiert ist. Auch in der Schweiz haben wir solche Fälle, Sie haben die Zahlen gehört. Im Prinzip ist es nach Artikel 25 unseres Krankenversicherungsgesetzes eigentlich klar: Was Ärzte und Ärztinnen tun, muss dann auch vergütet werden, wenn es wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Aufgrund von auf Einzelfällen beruhenden Auskünften gehe ich davon aus, dass heute die Kosten für Behandlungen nach solchen Methoden von den Krankenversicherern auch übernommen werden, allerdings mit unterschiedlichen Verfahren und Gutachtenfolgen.

Ich persönlich habe den Eindruck, dass das Hauptproblem in diesem Bereich vielleicht weniger die rein physischen Probleme sind. Diese können durchaus einer Behandlung zugeführt werden, und deren Kosten werden auch, wie ich es gesagt habe, übernommen - nach unterschiedlichen Verfahren, das sei noch einmal zu betonen. Probleme bereiten auch die psychischen Folgen. Sehr oft waren diese Frauen in ihrer Jugend ja auch Opfer von Gewalt und sind traumatisiert. Da ist es manchmal etwas schwieriger zu sehen, was zusätzlich gemacht werden muss und wer dann für allfällige Kosten geradezustehen hat. Ich gehe aber davon aus, Herr Bundesrat, dass zu einer adäquaten Behandlung, wie es Frau Seydoux angetönt hat, natürlich auch die Rekonstruktion gehört. In diesem Sinne ist es richtig, dass per 1. Januar 2015, wie es die Stellungnahme des Bundesrates besagt, der Tatbestand der Genitalverstümmelung nun eine eigenständige Diagnose mit einem eigenständigen Diagnosecode wird und damit auch der Behandlung zugeführt werden kann.

Ich bin also mit der Postulantin einig, dass es hilfreich wäre, wenn der Bundesrat sagen würde, wie er die Lage beurteilt. Sind allenfalls Massnahmen zur Verbesserung vor allem bezüglich der Begutachtungssituation in diesem Bereich nötig? Ist eine entsprechende Eingabe an die für die Prüfung von Leistungen zuständige Expertenkommission überhaupt nötig, wie es Frau Seydoux angesprochen hat? Oder ist das gar nicht mehr nötig, wenn ab dem 1. Januar 2015 eben ein eigenständiger Code für die Genitalverstümmelung besteht? In diesem Sinne bin ich auch für die Beantwortung der Fragen dankbar und darauf gespannt.