Graber Konrad · Ständerat · 2015-03-04
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-04
Wortprotokoll
Die Frage, die hinter der Initiative steht, beschäftigt uns tatsächlich schon seit Jahren. Ich erinnere mich, dass Bundesrat Merz das Problem der Heiratsstrafe seinerzeit vorübergehend mit einem Abzug für Verheiratete und Zweitverdiener - und zwar für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften - gemildert hat, aber bereits gemäss seinen damaligen Ausführungen damit das Problem nicht lösen konnte. Diese Abzüge bestehen auch heute noch. Es gibt einen Zweitverdienerabzug von 8100 bis 13 400 Franken, und es gibt einen Abzug für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften von 2600 Franken. Bundesrat Merz hat damals in unserem Rat etwas resigniert festgestellt, dass sich im Zusammenhang mit dem Besteuerungsmodell, das heisst mit der Frage "Individualbesteuerung oder Splitting?", zwei sich blockierende, etwa gleich grosse Vernehmlassergruppen gegenüberstehen.
Ich hätte nie gedacht, dass es eine Volksinitiative braucht, um der Verfassung in dieser Frage der Nichtdiskriminierung bei der Besteuerung von Verheirateten zum Durchbruch zu verhelfen. Erst mit dieser Volksinitiative wurde die Frage wieder ernsthaft aufs politische Tapet gebracht.
Der Bundesrat hat seine Linie betreffend Familienbesteuerung in der Folge konsequent durchgezogen. Bereits in seinem Dokument "Hängige Geschäfte mit namhaften finanziellen Auswirkungen" vom 20. September 2013 zuhanden der WAK des Ständerates hat er der heute diskutierten Volksinitiative Priorität 1 beigemessen - und er tut dies auch heute noch. Ich möchte dem Bundesrat deshalb vorerst dafür danken, dass er der Verfassung Nachachtung verschaffen will. Es geht dabei auch um Geld - um viel Geld. Je nach Modell sind es zwischen 1 und 2 Milliarden Franken. Dieser Betrag ist aus meiner Sicht ein Abbild der bestehenden Diskriminierung. Es geht nicht um eine Kleinigkeit. Der Verfassungsverstoss ist massiv, und deshalb rechtfertigt sich auch kein weiterer Aufschub.
Dass auch unsere Finanzministerin der Initiative zustimmt, zeigt ebenfalls, dass bei der Umsetzung der Verfassung nicht das Geld im Vordergrund steht. Die Mindereinnahmen sind nicht das Ergebnis der Initiative, sondern das Ergebnis dessen, was seit Jahrzehnten nicht gemacht wurde.
Der Nationalrat hat mit seinem Gegenvorschlag die Stossrichtung der Initiative umgelenkt. Statt sich mit der steuerlichen Diskriminierung von Verheirateten auseinanderzusetzen, hat er sich - zumindest verbal - intensiv mit dem Ehebegriff auseinandergesetzt und dem Kernanliegen der Initiative nicht Rechnung getragen. Diesen Gegenvorschlag des Nationalrates lehne ich deshalb ab.
Eine Minderheit - es wurde ausgeführt - hat in der Kommission versucht, eine Brücke zu bauen, um die vieldiskutierte Frage des Familienbegriffs zu neutralisieren. Der erste Satz wurde gemäss diesem Antrag ersetzt mit: "Die Ehe und die eingetragenen Partnerschaften bilden in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft." Dieser Antrag wurde in der Kommission deutlich abgelehnt, er erhielt nur 4 Stimmen. Der Gegenvorschlag hat dann in der Gesamtabstimmung erst mit dem Stichentscheid des Präsidenten obsiegt.
Die Kritiker des Initiativtexts in der Kommission und auch die Kritiker heute im Rat lade ich ein, dem Antrag Seydoux zuzustimmen oder dann hier eine Alternative zu präsentieren. Ich erinnere daran, dass die Initiative einzig die steuerliche Diskriminierung von Verheirateten ausschalten wollte. Für die Mitglieder des Initiativkomitees brauchte es viel Konsenswillen, um an einem Gegenvorschlag mitzuarbeiten, der auch glaubwürdig ist. Doch der Ball ist nicht aufgenommen worden, was wir letztlich respektieren müssen. Ich halte deshalb auch an meiner Haltung zur Initiative fest. Wenn ihr schon ein Gegenvorschlag gegenübergestellt wird, sollte dieser aber auch glaubwürdig sein. Wenn die konservative Formulierung kritisiert wird, Herr Levrat, hätte ich von Ihnen eigentlich erwartet, dass Sie hier eine weniger konservative Formulierung präsentieren, die dann auch zum Ziel führt. In der Kommission hat, wie gesagt, der erwähnte Satz keine Mehrheit gefunden. Die Ablehnung war so deutlich, dass einer guten Tradition im Ständerat folgend eine aus Sicht der Kommission nicht mehrheitsfähige Vorlage dann hier nicht als Minderheitsantrag präsentiert worden ist.
Jetzt haben Sie Gelegenheit, in dieser Frage hier in der Öffentlichkeit nochmals Stellung zu nehmen. Diese Klärung scheint mir denn auch wichtig zu sein. Damit ist in der Frage der Ehe Klarheit geschaffen. Es ist bereits heute so, dass eingetragene Partnerschaften mit den Ehepaaren gleichgestellt sind. Das ist auch das steuerliche Regime bis heute; ich habe das schon bei den Abzügen erwähnt. Mit dem Antrag Seydoux wird dies hier jetzt nochmals verdeutlicht.
Nachdem der Ehebegriff in der Kommission nicht mehr gross zur Diskussion stand, klammerten sich die Gegner der Initiative intensiv an die Systemfrage, wie sie dies auch heute tun. "Individualbesteuerung versus Splitting" war die Frage. Wir wissen alle: Solange die Systemfrage, die schon zur Zeit von Bundesrat Merz nicht geklärt wurde, nicht geklärt ist, wird auch das Problem nicht gelöst. Das Problem kann nicht aus dem Raum geschafft werden, wenn diese Frage nicht geklärt wird. Wer sich weiterhin für die Individualbesteuerung ausspricht, der setzt sich deutlich in [PAGE 48] Widerspruch zu den Kantonen und will letztlich mehr Bürokratie; das wurde bereits ausgeführt. Wer die Individualbesteuerung will, will mehr Bürokratie - will mehr Bürokratie für die Steuerzahlenden, will mehr Bürokratie für die Verwaltung. Deshalb wehren sich auch die Kantone so energisch gegen die Individualbesteuerung.
Was nun im Nationalrat als Gegenvorschlag konzipiert wurde, ist das Papier nicht wert, auf das es gedruckt wurde. Es bringt uns keinen Schritt weiter. Dies sage nicht nur ich, das hat auch Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf in der Kommission klar zum Ausdruck gebracht. Herr Bischof hat es erwähnt: Der Gegenvorschlag bringt aus Sicht des Bundesrates keinen Mehrwert. Der Gegenvorschlag sei für die Tribüne und bringe rechtlich nichts; das waren die Worte in der Kommission.
Ich beurteile es als rechtsstaatlich und demokratiepolitisch kaum zu verantworten, wenn in einem Gegenvorschlag versucht wird, auf einem vermeintlichen Nebenschauplatz das Kernanliegen der Initiative, die steuerliche Gleichbehandlung von Ehepaaren, auszuhebeln. Es wäre problematisch, wenn hier einem Gegenvorschlag zugestimmt würde, der schlicht nichts bringt - der schlicht nichts bringt! Noch schlimmer: Es wird versucht, die Angelegenheit auf die lange Bank zu schieben. Ich bin überzeugt, dass die Stimmberechtigten diese politischen Manöver durchschauen und sich an der Sache orientieren werden. Ich stelle die Frage an die Gegner der Initiative: Was tun Sie morgen, um der Verfassung Nachachtung zu verschaffen? Was tun Sie morgen?
Mein Fazit: Wer der steuerlichen Diskriminierung von Ehepaaren ein Ende setzen will, stimmt der Initiative zu. Wer das Thema auf die lange Bank schieben will, stimmt dem Gegenvorschlag des Nationalrates zu. Wer die Verfassungsbestimmung nicht umsetzen will, lehnt beides ab.