Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-03-04
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-04
Wortprotokoll
Eigentlich hat diese Initiative einen Konstruktionsfehler. Warum? Sie versucht, ein Problem auf der steuerrechtlichen Seite und ein Scheinproblem auf der sozialversicherungsrechtlichen Seite zusammenzufassen und so einer Lösung zuzuführen. Diese Lösung basiert auf einem Verfassungsartikel - das ist klar, weil wir Initiativen nur auf der Verfassungsebene kennen. In diesem Artikel 14 Absatz 2 wird verfügt, dass das Problem insbesondere auch bei den Sozialversicherungen gelöst werden muss. Ich hätte in Bezug auf die Steuern eigentlich Verständnis für diese Lösungsvariante, ich habe aber kein Verständnis in Bezug auf das, was im Bereich der AHV und der Sozialversicherungen vorgeschlagen wird. Die AHV steht vor ganz, ganz grossen Herausforderungen. Es macht den Anschein, dass wir im Jahr 2014 die Umlagerechnung zum ersten Mal mit roten Zahlen abschliessen werden.
Die Altersvorsorge 2020 steht jetzt vor der Beratung. Vorgesehen ist der Verzicht auf die Witwenrente, und ich bin der Überzeugung, dass das wahrscheinlich nicht durchsetzbar sein wird und eventuell sogar die ganze Vorlage gefährdet. Wir stehen vor der Herausforderung, dass der Altersquotient in den nächsten Jahren ganz massiv zunehmen und anwachsen wird. Zum Zeitpunkt der Umsetzung der Altersvorsorge 2020 beginnt der Jahrgang 1955, der dann das 65. Lebensjahr erreicht haben wird, in Pension zu gehen, und die Jahrgänge 1955 bis 1961, das ist eine erste Dekade, zählen 600 000 Rentnerinnen und Rentner. Sie können davon ausgehen, dass die zweite Dekade, die Jahrgänge 1962 bis 1967/68, nochmals so viele Rentnerinnen und Rentner haben wird. Danach wird sich der Pillenknick langsam auch in der AHV auswirken.
Dieses ganz enorm starke Wachstum des Altersquotienten hat natürlich seine Auswirkungen auf die Summe der auszuzahlenden Renten. Wir werden also in Bezug auch auf das Wachstum dieses Altersquotienten allergrösste Anstrengungen unternehmen müssen, um überhaupt die heute [PAGE 56] garantierte Rente auch in Zukunft garantieren zu können. Die Aufhebung der Heiratsstrafe, wie das jetzt vorgeschlagen ist, wird - in der Zusammenfassung der Botschaft spricht man davon - rund 2 Milliarden Franken kosten; das sind zusätzliche AHV-Kosten, wenn die Heiratsstrafe gänzlich aufgehoben wird. Das heisst, dass es dann nicht mehr 150 Prozent einer einfachen Altersrente als Ehepaarrente gibt, sondern dass es dann 200 Prozent sind, also zweimal eine ganze einfache Rente. Nur schon die Anhebung von 150 auf 160 Prozent würde zu Mehrausgaben zulasten der AHV von 650 Millionen Franken führen; 180 Prozent entsprächen rund 1,6 oder 1,7 Milliarden Franken. Diese Summen müssen wir zuerst einmal stemmen können. Wir sollten uns dabei bewusst sein, dass die Anzahl der einzahlenden Arbeitnehmer tendenziell abnehmen wird.
Ich komme zum Fazit: Ich war heute Morgen erstaunt, dass sich die ganz grosse Diskussion eigentlich nur um die Steuern gedreht hat. All die sozialversicherungsrechtlichen Probleme sind nur von Frau Egerszegi angesprochen worden und von Herrn Kollege Germann, den ich im persönlichen Gespräch herausgefordert habe, das auch noch auf den Tisch zu bringen. Aber anscheinend hat das Thema niemand, auch niemand in der Kommission, richtig interessiert. Offenbar hat es auch niemand richtig wahrgenommen, welche Kostenfolgen das haben wird. Darum lehne ich sowohl die Initiative wie konsequenterweise auch den Gegenvorschlag ab. Mir liegt es nämlich am Herzen, dass zunächst einmal die wichtige Einkommenserhaltung und die wichtige Rentenerhaltung auf der aktuellen Höhe finanziert sind, woraufhin zu einem späteren Zeitpunkt auch die zusätzlichen Renten noch zu finanzieren sein werden.
Insofern geht es, Herr Graber, eben nicht darum, nur die Aufhebung der steuerlichen Diskriminierung zu verfolgen. Vielmehr - weil wir den Wortlaut von Artikel 14 Absatz 2 haben - geht es gleichzeitig darum, auch die Auswirkungen auf die Sozialversicherungen im Auge zu behalten. Diese Auswirkungen sind ganz gravierend. Es geht, Herr Graber, eben nun nicht darum, dass derjenige, der beides ablehnt, gar nichts wolle und den Verfassungsauftrag nicht umsetzen wolle. Im Gegenteil: Ich möchte, dass der Verfassungsauftrag in Bezug auf die Steuern umgesetzt wird; das kann im Rahmen einer Revision des entsprechenden Steuergesetzes geschehen. Aber ich möchte nicht, dass gleichzeitig unnötigerweise auch die Sozialversicherungen und insbesondere die AHV noch mehr belastet werden. Wir haben dort schon genügend Probleme. Dieses zusätzliche Problem soll nicht auch noch auf der Tagesordnung erscheinen.
Ich ersuche Sie deshalb, sowohl den Gegenvorschlag abzulehnen wie auch die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.