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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2015-03-18

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2015-03-18

Wortprotokoll

Wir beraten hier ein neues Gesetz. Es wird die elektronische Datenbearbeitung im [PAGE 431] Gesundheitswesen regeln und sieht Finanzhilfen vor, um eine möglichst flächendeckende und schnelle Einführung dieser Datenbearbeitung zu fördern. Ohne die elektronische Datenbearbeitung ist eine moderne Gesundheitsversorgung nicht mehr zu denken. Entgegen einer auch hier im Saal weitverbreiteten politischen Haltung bin ich aber nicht der Meinung, dass die Einführung und Förderung eines elektronischen Patientendossiers an sich die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert oder deren Effizienz steigert. E-Health ist nichts mehr und nichts weniger als ein zeitgemässes Instrument der Datenbearbeitung. Über Qualität und Effizienz entscheiden die Menschen, die dieses Instrument benutzen. Mit "copy/paste" können Sie mindestens so viele Behandlungsfehler generieren, wie Sie eliminieren möchten, indem zum Beispiel verschiedenen in die Behandlung involvierten Gesundheitsfachpersonen durch E-Health vollständiger Zugang zur Dokumentation über die verschriebenen Medikamente oder bereits eingeleitete diagnostische Verfahren gegeben wird.

E-Health wird von politischer Seite mit grotesk überhöhten Erwartungen versehen. Wir beraten trotzdem eine zeitgemässe Rahmengesetzgebung, die richtig und notwendig ist. Die Einführung ist jedoch komplexer und kostenintensiver, als viele sich das vorstellen. Die wichtigsten Eckpfeiler dieses Gesetzes sind deswegen schlank.

Um Zugriff auf die im elektronischen Patientendossier gespeicherten Daten zu haben, müssen sich beteiligte Gesundheitsfachpersonen zu sogenannten zertifizierten Gemeinschaften respektive Stammgemeinschaften zusammenschliessen. Die Datenhoheit liegt beim Patienten. Es ist immer er, welcher den Gesundheitsfachpersonen den Zugriff zu seinen Gesundheitsdaten erlaubt. Der Patient kann seine Daten selbst einsehen, er entscheidet freiwillig, ob er die Daten freigibt, wem er die Daten freigibt und welche Daten er freigibt.

Bundesrat und Ständerat haben weise für dieses Gesetz die doppelte Freiwilligkeit vorgesehen. Das heisst, dass das Führen eines elektronischen Patientendossiers auch für Gesundheitsfachpersonen freiwillig bleibt. Einzig Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime sollten dazu verpflichtet werden. Die nationalrätliche Kommission hat sich leider an diese Vorgabe der doppelten Freiwilligkeit nicht angelehnt: Weitere ambulante Leistungserbringer sollen nun mit einer angemessenen Übergangsfrist von zehn Jahren verpflichtet werden. Davon wesentlich betroffen sind einmal mehr die Hausärzte und Hausärztinnen. Sie unterliegen zurzeit einem Generationenwechsel von der analogen zur digitalen Generation. Junge Hausärzte und Hausärztinnen arbeiten dort bereits elektronisch, wo es praktikabel ist. Sie wissen aber auch, dass die Umsetzung nicht gratis zu haben ist, dass sie komplexer ist, als wir denken, und dass sie Zeit braucht. Sie wünschen explizit die doppelte Freiwilligkeit.

Das Gesetz regelt die elektronische Identität, und diese soll aus Gründen der Sensibilität nicht die AHV-Nummer sein. Das wurde in diesem Gesetz respektiert.

Der Bund unterstützt die Einführung finanziell. Die finanzielle Beteiligung ist an die Mitfinanzierung der Kantone gebunden. Ein weiterer Anreiz für die Einführung sollen tarifarische Anpassungen sein, da Investitionshilfen nie kostendeckend ausgestaltet werden können. Letztendlich entscheidet zudem nicht die Anschubfinanzierung, sondern es entscheiden die Kosten des laufenden Betriebes, wie schnell sich dieses System verbreiten wird. Gerade wenn wir hier schon wieder einschränkende Voten hören, wonach man nicht bereit ist, über diese Anschubfinanzierung hinaus Geldmittel in die Hand zu nehmen, muss man sich später auch nicht wundern, wenn die Hausärzte und Hausärztinnen unter anderem aus tarifarischen Gründen die Umsetzung nicht gewährleisten können.

In vielen unserer Nachbarländer ist E-Health trotz Milliardeninvestitionen in grosse Schwierigkeiten geraten. Das sollten Sie sich vor Augen führen. Bleiben Sie bei dieser schlanken Gesetzgebung, wie sie Bundesrat und Ständerat vorgesehen haben, damit die Entwicklung eben auch so anlaufen kann, wie Sie sich es wünschen.

Die grüne Fraktion bittet Sie, auf dieses Gesetz einzutreten, und wird sich in der Detailberatung zu den Minderheitsanträgen äussern.