Markwalder Christa · Nationalrat · 2015-03-18
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-18
Wortprotokoll
Art. 26
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Er setzt die Änderungen nach Artikel 25 wie folgt in Kraft:
a. die Artikel 39 und 49a KVG drei Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes;
b. Artikel 59a KVG zehn Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Abs. 3
... drei Jahren. Sie bleiben auf Gesuche anwendbar, die bis am ... eingereicht wurden.
[VS]
Antrag Schenker Silvia
Abs. 2 Bst. a
a. ... KVG fünf Jahre ...
Schriftliche Begründung
In Artikel 26 Absatz 2 ist festgehalten, mit welchen Übergangsfristen die Verpflichtung zur Teilnahme am elektronischen Patientendossier zum Tragen kommen soll. Für die stationären Leistungserbringer will die Kommissionsmehrheit eine Frist von drei Jahren für diese Verpflichtung. Diese Frist von drei Jahren ist jedoch zu kurz. Dies gilt insbesondere für Pflegeheime und Geburtshäuser, die ebenfalls von dieser Regelung betroffen sind. Sind Spitäler zum heutigen Zeitpunkt in der Regel schon sehr weit und verfügen bereits über elektronischen Patientendossiers, so ist dies in Pflegeheimen und Geburtshäusern nicht im gleichen Umfang der Fall. Deshalb soll für die stationären Leistungserbringer eine Übergangsfrist von fünf Jahre gelten, wie auch vom Bundesrat beantragt.
[VS]
Art. 26
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
Le Conseil fédéral fixe la date de l'entrée en vigueur. Il fixe l'entrée en vigueur des modifications prévues par l'article 25 comme suit:
a. les articles 39 et 49a LAMal, trois ans après l'entrée en vigueur de la présente loi;
b. l'article 59a LAMal, dix ans après l'entrée en vigueur de la présente loi.
Al. 3
Les articles 20 à 23 ont effet trois ans. Ils demeurent applicables aux demandes qui ont été déposées jusqu'au ...
[VS]
Proposition Schenker Silvia
Al. 2 let. a
a. ... LAMal, cinq ans après ...
[VS]
Präsidentin (Markwalder Christa, erste Vizepräsidentin): Der Antrag Schenker Silvia wurde bereits bei Artikel 25 diskutiert.