Hess Lorenz · Nationalrat · 2015-03-18
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2015-03-18
Wortprotokoll
Dass das Projekt "elektronisches Patientendossier" mit grossen Investitionen verbunden ist, ist unbestritten, genauso wie auch das Projekt als solches und seine Zielsetzungen unbestritten sind. Nur wenn die entsprechenden Investitionen getätigt werden, kann ein einheitlicher Standard erreicht werden und damit die nötige Qualität sichergestellt werden. Es gilt auch zu bedenken, dass die Sicherheitsanforderungen an den Datenschutz, die wir vorhin schon diskutiert haben, ebenfalls mit Kosten verbunden sind. Nachdem diese Punkte also unbestritten sind, geht es noch darum, wie wir diese Mittel zur Verfügung stellen und wer sie zur Verfügung stellt. Man könnte bei diesen Mitteln, über die wir diskutieren, auch von einer Anschubfinanzierung sprechen. Es geht nämlich darum, das Projekt voranzutreiben und ihm möglichst schnell zum Erfolg zu verhelfen.
Die Frage bezüglich der Pflicht des Bundes oder einer Kann-Formulierung für den Bund beantwortet die BDP-Fraktion klar mit einem Votum für die Kann-Formulierung im Sinne der vorgeschlagenen Variante des Bundesrates, des Ständerates und der Kommissionsmehrheit. Dazu gehört auch die Limitierung, wie sie dann in Artikel 22 noch vorgeschlagen wird.
Bei der Frage betreffend die Beteiligung von Kantonen und Dritten ist die BDP-Fraktion der Meinung, dass die Kantone sich nicht nur sollen beteiligen dürfen, sondern sehr wohl in die Pflicht genommen werden müssen. Zum einen ist das nicht die erste Aufgabe, die im Bereich Bund, Kantone und Dritte gelöst werden muss. Im vorliegenden Fall haben die Kantone eine entscheidende Rolle in der konkreten Umsetzung. Deshalb ist nichts dagegen einzuwenden, dass beim Bund die Kann-Formulierung und ebenfalls die zwingende Beteiligung der Kantone vorgesehen ist. Was zum andern die Beteiligung durch Dritte anbelangt, muss Folgendes gesagt sein: Wenn wir im Ernst ein effizientes System wollen, in dem alle, die partizipieren, sich auch dazu verpflichtet fühlen, und wenn wir Anreize schaffen wollen, dann ist es nichts als richtig, dass sich hier, unter den entsprechenden Sicherheitsanforderungen, auch Dritte beteiligen können.
Bei Artikel 22, das habe ich schon angetönt, sind wir ebenfalls für den Antrag der Mehrheit, wonach der Bund maximal die Hälfte der Gesamtkosten tragen muss.
Ich bitte Sie im Namen der BDP-Fraktion, hier bei diesen Artikeln den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen.